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EUROPA/136: Die EU-Vogelschutzrichtlinie wird 40 (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 28. März 2019

Europas erfolgreichstes Naturschutzgesetz wird 40: Die EU-Vogelschutzrichtlinie

Der NABU fordert weitere Anstrengungen zum Schutz der Vögel Europas


Berlin - Gesetzlich verbriefter Vogelschutz seit vier Jahrzehnten: Am 2. April wird die EU-Vogelschutzrichtlinie 40 Jahre alt. Der NABU zieht eine gemischte Bilanz und fordert mehr Anstrengungen, damit Europas Vögel wirksamer geschützt werden.

Die EU-Vogelschutzrichtlinie wurde 1979 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verabschiedet. "Seitdem ist sie die wichtigste Grundlage für den Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume in der EU", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, "sie gilt weltweit als eines der fortschrittlichsten und erfolgreichsten Naturschutzgesetze. Vollständig umgesetzt ist sie aber auch nach 40 Jahren immer noch nicht."

Ziel der Richtlinie ist der Erhalt eines guten Zustands aller europäischen Vogelarten, insbesondere durch eine strenge und europaweit einheitliche Regulation der Jagd, durch aktive Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten und durch die Ausweisung der wichtigsten Vogelvorkommen als spezielle Schutzgebiete. "Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch ein quälend langer Prozess, der bis heute anhält" bemängelt Miller. Wie in vielen anderen Mitgliedstaaten auch, erfolgte die Umsetzung in Deutschland häufig erst aufgrund massiven Drucks durch die EU-Kommission als "Hüterin der EU-Verträge", durch Vertragsverletzungsverfahren sowie Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

So dauerte es 30 Jahre, in Deutschland ein einigermaßen vollständiges Schutzgebietsnetz auszuweisen. Heute gibt es 742 Vogelschutzgebiete, die etwa 14,5 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands, inklusive der Meeresgebiete, einnehmen. Gesetzlicher Schutz, aktive Maßnahmen und Schutzgebiete haben sich positiv auf die Bestände vieler Flaggschiffarten des Naturschutzes ausgewirkt. So hat der Bestand des Schwarzstorchs stark von der Vogelschutzrichtlinie profitiert. In den vergangenen 25 Jahren nahm sein Bestand in Deutschland um 1655 Prozent zu. Beim Seeadler waren es 393 Prozent, bei der Wiesenweihe 238 Prozent, beim Wanderfalken 215 Prozent und beim Kranich 415 Prozent. Auch die Bestände von weniger bekannten Arten, wie Mittelspecht, Blaukehlchen, Heidelerche und Ortolan konnten sich dank der Schutzmaßnahmen erholen.

Wie wirksam der Schutz durch die Vogelschutzrichtlinie ist, wurde zuletzt 2015 wissenschaftlich belegt. Forscher von BirdLife International, der britischen Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) und der Universität Durham wiesen nach, dass ob eine Vogelart in der EU abnimmt oder zunimmt, am meisten davon abhängt, ob sie in der Vogelschutzrichtlinie als aktiv besonders zu schützen gelistet ist - oder eben nicht.

"Diese Erfolge können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie in Europa noch viel zu tun gibt", so Miller. "So fehlen für etwa die Hälfte der deutschen EU-Vogelschutzgebiete effektive Managementpläne und ausreichende Finanzmittel für die notwendigen Maßnahmen, um die gesetzlichen Schutzziele zu erreichen. Auch wird die illegale Jagd auf Singvögel im Mittelmeerraum nicht konsequent genug von den Mitgliedsstaaten verfolgt."

Der größte Schwachpunkt bei der Umsetzung der Richtlinie ist jedoch ihre fehlende Wirksamkeit in der Fläche: Während sich viele seltene Zielarten des Naturschutzes inzwischen gut entwickeln, brechen die Bestände vieler häufiger und weitverbreiteter Allerweltsvogelarten ein. Insbesondere in der Agrarlandschaft sind die EU-Vogelbestände seit Inkrafttreten der Richtlinie um 56 Prozent zurückgegangen. Denn dort hat die Vogelschutzrichtlinie trotz ihres flächendeckenden Anspruchs das Nachsehen gegenüber der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Diese fördert pauschal und ineffizient den Besitz großer Flächen, stellt aber viel zu wenig finanzielle Mittel für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung und das Erreichen der Naturschutzziele der EU bereit. Deshalb fordert der NABU zusammen mit den anderen deutschen Umweltverbänden unter anderem, dass im Zuge der aktuell diskutierten Neuausrichtung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik ein jährlicher Betrag von 15 Milliarden Euro für den Naturschutz ausgewiesen wird.

Mehr Infos: www.NABU.de/vogelschutzrichtlinie
Studie: www.nabu.de/news/2015/07/19252.html
Mehr Infos zur Agrarkampagne: www.NABU.de/agrar

NABU Pressedienst, 28.03.2019
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Bundesverband
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Internet: www.NABU.de

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NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 28. März 2019

40 Jahre Vogelschutzrichtlinie in NRW

NABU NRW kritisiert zu zögerliche und mangelhafte Umsetzung auf Landesebene

Düsseldorf - Am 2. April wird die EU-Vogelschutzrichtlinie 40 Jahre alt. Sie ist gemeinsam mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie das entscheidende Instrument für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowohl auf EU- wie auf Bundes- und Landesebene. "Die EU-Naturschutzrichtlinien haben wesentliche Impulse für den Natur- und Artenschutz gesetzt. Doch die vergangenen 40 Jahre zeigen auch, die halbherzige Umsetzung solcher Vorgaben reicht nicht aus, die heimische Artenvielfalt zu erhalten. Hier muss landes- wie bundesweit deutlich mehr getan werden, will man das Artensterben stoppen", sagte Heinz Kowalski, stellvertretender Vorsitzender und Vogelexperte des NABU NRW.

So ist die Situation im zweitgrößten EU-Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" besonders katastrophal: eine ganze Reihe wertgebender Brut- und Rastvögel stehen kurz vor dem Aussterben. Dazu gehören vor allem die Wiesenvögel wie Bekassine, Uferschnepfe und Rotschenkel. Die Intensivierung der Landwirtschaft, darunter die Umwandlung der grünlandgebundenen Milchviehwirtschaft in ganzjährige Stallhaltung, schreitet voran und zerstört den Lebensraum vieler Vogelarten der Wiesen und Weiden. Obwohl sich das Land NRW in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2008 verpflichtet hatte, ein Maßnahmenkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, ist seitdem viel zu wenig passiert. "Damit riskiert die Landesregierung die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens und Strafzahlungen an die EU", erklärte Kowalski.

Zwar sei die Richtlinie hinsichtlich der von den Schutzgebietsausweisungen profitierenden Arten durchaus erfolgreich. So haben sich die Bestände von Kranich, Uhu, Weiß- und Schwarzstorch deutlich erholt. Die positiven Entwicklungen einzelner Großvogelarten können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland und insbesondere NRW mit der Umsetzung der Richtlinie auch 40 Jahre nach Inkrafttreten nur sehr zögerlich vorankommt und es vielen Vogelarten eher schlechter als besser geht.

"Bedenkt man zudem, dass die ausgewiesenen Gebiete sich längst nicht alle in einem guten Erhaltungszustand befinden, landes- wie bundesweit in den meisten Schutzgebieten keine wirkliche Beschränkung der forstlichen wie landwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen ist, es an Zielvorgaben für den Artenschutz fehlt, erst für einen Bruchteil der Gebieten adäquate Managementpläne vorliegen und sowohl ein Monitoring wie auch die Finanzierung möglicher Maßnahmen nach wie vor unzureichend ist, wird deutlich, wie schlecht es wirklich um den Vogelschutz in NRW bestellt ist", so Kowalski weiter. Die massiven Bestandseinbrüche bei Rebhuhn, Kiebitz, Uferschnepfe oder Feldlerche in den letzten Jahren machten dies erschreckend deutlich. Selbst ehemalige Allerweltsvögel wie der Star zeigten dramatische Bestandseinbrüche.

Hier bedarf es neben einer dringend erforderlichen Wende in der EU-Agrarpolitik auch einiger klarer Verbesserungen im nationalen Vogelschutz. Auf Landesebene erfordere dies unter anderem, endlich eine adäquate Sicherung aller Vogelschutzgebiete in NRW von EU-weiter Bedeutung (SPAs) umzusetzen. Da, wo immer noch Managementpläne fehlen, müssen diese zügig erstellt werden. Zudem müsse die Fläche einiger SPAs erweitert werden. Kowalski: "Unerlässlich ist es zudem, schädliche Eingriffe in Natura- 2000-Gebiete konsequent zu vermeiden sowie die Einhaltung von Gebiets-und Artenschutzbestimmungen intensiver als bisher zu kontrollieren. Dafür notwendiges Personal in den zuständigen Behörden muss entsprechend aufgestockt werden." Um Umwelt- wie Artenschutzdelikten intensiver verfolgen zu können, müsse deshalb auch die von der früheren NRW-Landwirtschaftsministerin Schulze Föcking abgeschaffte Stabsstelle Umweltkriminalität unverzüglich wieder eingerichtet werden.

Absolut kontraproduktiv sei zudem die kürzlich vorgenommene Novelle des NRW-Jagdgesetzes, womit Greifvögel wieder aus dem Naturschutzrecht in das Jagdrecht überführt worden seien. Dies gelte ebenso für zahlreiche weitere Arten, die nach EU-Recht nicht der Jagd unterliegen, wie verschiedene Enten-, Möwen- oder Taubenarten und das sehr seltene Haselhuhn. "Hier ist Wählerklientel bedient worden, auf Kosten des Artenschutzes", kritisiert der stellvertretende NABU-Landeschef.


Die ausführlichen Forderungen zu notwendigen Verbesserungen in der Umsetzung der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie haben die Naturschutzverbände im Rahmen des EU-Fitness-Checks formuliert:
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/europa/160914-verbaende-forderung-eu-naturschutzrichtlinien.pdf

Hintergrund

Bereits im ersten Umweltaktionsprogramm (UAP) der damaligen EWG hatten die Mitgliedstaaten beschlossen, insbesondere Zugvögel grenzüberschreitend besser zu schützen. Nach einstimmigem Beschluss der Mitgliedstaaten trat dazu am 2. April 1979 die "Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" in Kraft. Sie sollte der Erkenntnis Rechnung tragen, dass Naturschutz keine Grenzen kennt. Ziel der Richtlinie ist ein besserer Schutz aller in Europa brütenden, rastenden und überwinternden Vogelarten. Dazu wurden strenge artenschutzrechtliche Bestimmungen erlassen, die z.B. die Jagd und den Fang von Vögeln bis auf wenige Ausnahmen verbieten, ebenso bestimmte Jagd- und Fangmethoden. Für besonders bedrohte Arten sowie für die Zugvogelarten schreibt die Richtlinie ein Netz von Schutzgebieten vor, die sogenannten "Special Protection Areas" (SPAs), in Deutschland "Besondere Schutzgebiete" (BSG).

Insgesamt sind bundesweit 742 Vogelschutzgebiete gemeldet, davon 28 in Nordrhein-Westfalen. Mit einer Fläche von circa 165.006 Hektar stehen damit rund 4,8% der Landesfläche theoretisch für den Vogelschutz zur Verfügung. Insgesamt umfasst das Gebietsnetz Natura 2000 (Schutzgebiete nach EU-Vogelschutz- und nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) in NRW rund 287.054 Hektar (überschneidungsfrei), das sind ca. 8,4% der Landesfläche.

Pressemitteilung Nr. 14/2019, 28.03.2019
Herausgeber:
NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf
Internet: www.nabu-nrw.de

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Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 28. März 2019

Europas erfolgreichstes Naturschutzgesetz wird 40: Die EU-Vogelschutzrichtlinie

Der LBV half bei Auswahl der Vogelschutzgebiete - bayernweite Jubiläums-Veranstaltungen - weitere Anstrengungen zum Schutz der Vögel Europas nötig

Hilpoltstein, 28.03.2019 - Anlässlich des Inkrafttretens der EU-Vogelschutzrichtlinie vor 40 Jahren zieht der LBV eine gemischte Bilanz. Am 02. April 1979 legte die Richtlinie den Grundstein für einen europaweiten Naturschutz. Doch trotz vieler bisheriger Erfolge müssen auch zukünftig weitere Anstrengungen erfolgen, um einen flächendeckenden Vogelschutz zu garantieren. Der LBV hatte bei der Entstehung einen maßgeblicher Anteil an der Auswahl der Schutzgebiete in Bayern und lädt zum 40. Jubiläum zu zahlreichen Veranstaltungen im gesamten Freistaat ein, bei denen jeder Naturfreund viele Vogelarten in den durch die Richtlinie geschützten Gebieten hautnah erleben kann.

Die EU-Vogelschutzrichtlinie entstand aus der Erkenntnis, dass ein erfolgreicher Schutz von Zugvögeln ein grenzübergreifendes Problem ist und nur in gemeinsamer, europäischer Verantwortung gelöst werden kann. Grund dafür: Der stetige Verlust von durch die Jagd getöteter Singvögel in Südeuropa und der allgemeine Rückgang der Vogelbestände gelangte in den 1970er Jahren in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Vollständig umgesetzt ist sie aber auch nach 40 Jahren immer noch nicht. "Es fehlt nach wie vor an Personal und Geld, um die in den Managementplänen festgelegten Erhaltungsziele auch konsequent umzusetzen. Zudem ist dringend erforderlich, ein Schutzgebietsmonitoring aufzubauen, um Bestandsveränderungen der wertgebenden Vogelarten feststellen und im Bedarfsfall reagieren zu können", sagt Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter des LBV.

Zunächst verlief die Umsetzung in Bayern - wie auch andernorts - jedoch sehr schleppend, so dass oft nur durch den massiven Druck seitens der EU-Kommission Aktion gezeigt wurde, beispielsweise als Folge von Vertragsverletzungsverfahren oder Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Nichtsdestotrotz wurden bis heute 84 SPAs (Special Protection Areas) im Freistaat ausgewiesen, die knapp acht Prozent der bayerische Landesfläche einnehmen. Der LBV hatte dabei durch die Erarbeitung eines Verzeichnisses wichtiger Vogelgebiete (Important Bird and Biodiversity Areas, IBA) in Bayern einen erheblichen Anteil an der Auswahl dieser Schutzgebiete. Dazu gehören sowohl der Bayerische Wald und der Spessart als auch die Lange Rhön oder das Ammerseegebiet. Anlässlich des 40. Geburtstags der Vogelschutzrichtlinie bietet der LBV landesweit zahlreiche Veranstaltungen an, insbesondere Exkursionen in die Vogelschutzgebiete, wo die für sie wichtigen Vogelarten auch hautnah erlebt werden können. Eine Auftaktveranstaltung findet am 3. April bei Straubing statt.

Eine klare bayerische Erfolgsgeschichte weist dabei der Uhu auf: Während es im Jahr 1965 nur 35 Uhu-Brutpaare im Freistaat gab, wird der aktuelle Bestand auf ca. 500 Paare geschätzt - eine Entwicklung, die gewissermaßen aus eigener Kraft entstanden ist, denn die bayerischen Uhus waren nicht auf Wiedereinbürgerung und Aussetzung angewiesen. Ein wichtiger Faktor war sicher ein speziell für die Art durchgeführtes Artenhilfsprogramm (AHP). Von weiteren AHPs mit intensiven Schutzmaßnahmen konnten zudem Arten wie Schwarzstorch, Wanderfalke oder Ortolan deutlich profitieren.

Dass die Richtlinie grundsätzlich gut konstruiert ist, bestätigte zuletzt der sogenannte Refit-Prozess im Jahr 2015. Zum Abschluss des hierbei durchgeführten öffentlichen Beteiligungsverfahrens konnte EU-Kommissionspräsident Juncker feststellen: "FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind im Rahmen der E-Biodiversitätsstrategie höchst relevant und erfüllen ihren Zweck." Forscher von BirdLife International, der britischen Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) und der Universität Durham wiesen dabei nach, dass eine Bestandszu- beziehungsweise -abnahme einer Vogelart in der EU am meisten davon abhängt, ob sie in der Vogelschutzrichtlinie als aktiv besonders zu schützen gelistet ist - oder eben nicht. Somit ist belegt, dass die Vogelschutzrichtlinie den Arten in den letzten Jahrzehnten tatsächlich geholfen hat.

Was muss sich also zukünftig verbessern?

Der größte Schwachpunkt bei der Umsetzung der Richtlinie ist ihre fehlende Wirksamkeit in der Fläche: Obwohl sich wichtige Zielarten gut entwickeln, lassen sich zunehmend Bestandsrückgänge innerhalb der weitverbreiteten Arten erkennen. Insbesondere in der Agrarlandschaft sind die Vogelbestände EU-weit seit Inkrafttreten der Richtlinie um über die Hälfte zurückgegangen. Deshalb fordert der LBV zusammen mit Partnerverbänden unter anderem, dass im Zuge der aktuell diskutierten Neuausrichtung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik ein jährlicher Betrag von 15 Milliarden Euro für den Naturschutz bereitgestellt wird. Nur durch eine ausreichende finanzielle Förderung können wirksame Managementpläne und zielgerichtete AHPs insbesondere für die Arten der Kulturlandschaft für eine gezielt umgesetzt werden.

Hintergrund:

Ziel der Richtlinie ist es, die Bestände aller europäischen Vogelarten zu erhalten, insbesondere durch eine strenge und europaweit einheitliche Regulation der Jagd, durch aktive Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten und durch die Ausweisung von speziellen Schutzgebieten, sogenannte SPAs (Special Protection Areas), für die wichtigsten Vogelvorkommen. Seitdem ist sie die wichtigste Grundlage für den Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume in der EU und gilt weltweit als eines der fortschrittlichsten und erfolgreichsten Naturschutzgesetze.

Mehr unter www.lbv.de/vogelschutzrichtlinie

Presseinformation, 28.03.2019
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Internet: www.lbv.de

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NABU Landesverband Hamburg - 29. März 2019

Europas erfolgreichstes Naturschutzgesetz wird 40: Die EU-Vogelschutzrichtlinie

Der NABU fordert weitere Anstrengungen zum Schutz der Vögel Europas / Auch in Hamburg muss mehr getan werden

Gesetzlich verbriefter Vogelschutz seit vier Jahrzehnten: Am 2. April wird die EU-Vogelschutzrichtlinie 40 Jahre alt. Der NABU zieht eine gemischte Bilanz und fordert mehr Anstrengungen, damit Europas Vögel wirksamer geschützt werden.

Die EU-Vogelschutzrichtlinie wurde 1979 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verabschiedet. "Seitdem ist sie die wichtigste Grundlage für den Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume in der EU", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, "sie gilt weltweit als eines der fortschrittlichsten und erfolgreichsten Naturschutzgesetze. Vollständig umgesetzt ist sie aber auch nach 40 Jahren immer noch nicht."

Ziel der Richtlinie ist der Erhalt eines guten Zustands aller europäischen Vogelarten, insbesondere durch eine strenge und europaweit einheitliche Regulation der Jagd, durch aktive Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten und durch die Ausweisung der wichtigsten Vogelvorkommen als spezielle Schutzgebiete. "Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch ein quälend langer Prozess, der bis heute anhält" bemängelt Miller. Wie in vielen anderen Mitgliedstaaten auch, erfolgte die Umsetzung in Deutschland häufig erst aufgrund massiven Drucks durch die EU-Kommission als "Hüterin der EU-Verträge", durch Vertragsverletzungsverfahren sowie Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Situation in Hamburg

Nach Ansicht des NABU muss auch in Hamburg mehr getan werden für den Vogelschutz. Das bestätigt auch die am 26. März 2019 veröffentlichte aktuelle Rote Liste der Brutvögel in Hamburg. Sie zeigt, dass die Reduzierung ehemals häufiger Brutvogelarten auch auf den Verlust von geeigneten Lebensräumen zurückzuführen ist. Der starke Rückgang der Feldvögel wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche ist die Folge von Zerstörung ihrer Habitate und Intensivierung der Landwirtschaft. Statt diese bedrohten Feldvogelarten zu schützen und zu fördern, plant Hamburg zum Beispiel ein Neubaugebiet wie Oberbillwerder mit einer Fläche von 130 ha. Betroffen von diesem Projekt sind über 90 Brutstandorte von Feldlerchen, Wiesenschafstelzen, Wiesenpieper, Kiebitzen und Wachtelkönige. Schon jetzt ist klar: Für Feldlerchen und Wiesenschafstelzen können im Gebiet keine ausreichenden Ausweichlebensräume geschaffen werden.

Der NABU Hamburg fordert von der Politik, den Artenschutz ernst zu nehmen und dort Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wo die Arten noch Vorkommen haben. Dies gilt auch für Naturschutz- und Vogelschutzgebiete.

aus:
Pressemitteilung pm 36/19, 29.03.2019
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21, 20535 Hamburg
Internet: www.NABU-Hamburg.de

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NABU Landesverband Thüringen - 1. April 2019

Europas erfolgreichstes Naturschutzgesetz wird 40: Die EU-Vogelschutzrichtlinie

Der NABU Thüringen fordert weitere Anstrengungen zum Schutz der Vögel auch außerhalb der Schutzgebiete

Jena - Am 2. April wird die EU-Vogelschutzrichtlinie 40 Jahre alt. Sie ist gemeinsam mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie das entscheidende Instrument für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowohl auf EU- wie auch auf Bundes- und Landesebene.

Rund 14,3 Prozent der Landesfläche sind im Freistaat nach der EU-Vogelschutzrichtlinie als Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Laut des NABU Thüringen ist die Vogelschutzrichtlinie die wichtigste Grundlage zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der EU. Sie gilt weltweit als eines der fortschrittlichsten und erfolgreichsten Naturschutzgesetze. Vollständig umgesetzt ist sie aber auch nach 40 Jahren immer noch nicht.

"In Thüringen haben wir 44 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von 230.824 Hektar. Durch die Unterschutzstellung wurden wesentliche Weichen für den Erhalt der Vogelwelt gestellt", sagt Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. "Die Umsetzung dieser Maßnahmen war jedoch ein quälend langer Prozess." Wie in vielen anderen Mitgliedstaaten auch, erfolgte die Umsetzung in Deutschland häufig erst aufgrund massiven Drucks durch die EU-Kommission als "Hüterin der EU-Verträge", durch Vertragsverletzungsverfahren sowie Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. So dauerte es 30 Jahre, um in Deutschland ein einigermaßen vollständiges Schutzgebietsnetz auszuweisen. Heute gibt es 742 Vogelschutzgebiete, die etwa 14,5 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands, inklusive der Meeresgebiete, einnehmen.

Ziel der Richtlinie ist der Erhalt eines guten Zustands aller europäischen Vogelarten, insbesondere durch eine strenge und europaweit einheitliche Regulation der Jagd, durch aktive Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten und durch die Ausweisung der wichtigsten Vogelvorkommen als spezielle Schutzgebiete.

Gesetzlicher Schutz, aktive Maßnahmen und Schutzgebiete haben sich positiv auf die Bestände vieler Flaggschiffarten des Naturschutzes ausgewirkt. So hat der Bestand des Schwarzstorchs stark von der Vogelschutzrichtlinie profitiert. "Typischer Lebensraum für den Schwarzstorch sind Wälder mit Still- und Fließgewässern wie es sie im Thüringer Wald gibt. Das EU-Vogelschutzgebiet "Westliches Thüringer Schiefergebirge" mit seinen Buchen- und Fichtenwäldern und naturnahen Fließgewässern bietet zum Beispiel gute Lebensbedingungen für diesen großen Schreitvogel", erklärt Martin Schmidt. "Dank der Schutzbemühungen geht es dem Schwarzstorch in Thüringen auch immer besser."

Das EU-Vogelschutzgebiet "Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg" ist ein gutes Beispiel dafür, wie rechtlicher Druck positive Veränderungen bewirken kann. "Bei Bad Salzungen befindet sich die wertvollste, großflächig unzerschnittene Wiesenlandschaft der Werraaue mit landesweiter Bedeutung. Dieser Fakt war lange bekannt, aber erst die Meldung der Werraaue als Vogelschutzgebiet führte dazu, dass aus einer zerstörerischen Straßenplanung für die Neutrassierung der Bundesstraße 62 mit unserer Unterstützung eine vernünftige, an die Landschaft angepasste Lösung entwickelt wurde. Die Variante, die jetzt im Genehmigungsverfahren kurz vor der Planfeststellung steht, berücksichtigt die Naturschutzbelange angemessen. Blaukehlchen, Wachtelkönig und Rohrweihe können nun weiter dort brüten", berichtet Martin Schmidt.

Entwicklungsbedarf sieht der Landesvorsitzende vor allem aber außerhalb von Schutzgebieten wie zum beispielsweise den mittleren Teil des Thüringer Beckens. "Intensiv genutzte Agrargebiete müssen sich in strukturreiche Kulturlandschaften verwandeln. Wollen wir das Artensterben aufhalten, dürfen wir uns nicht auf die kleinen Inseln der Schutzgebiete verlassen", fordert Martin Schmidt. Während sich viele seltene Zielarten des Naturschutzes inzwischen gut entwickeln, brechen die Bestände vieler früher häufiger und weitverbreiteter Allerweltsvogelarten ein. Insbesondere in der Agrarlandschaft sind die EU-Vogelbestände seit Inkrafttreten der Richtlinie um 56 Prozent zurückgegangen. Denn dort hat die Vogelschutzrichtlinie trotz ihres flächendeckenden Anspruchs das Nachsehen gegenüber der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Diese fördert pauschal und ineffizient den Besitz großer Flächen, stellt aber viel zu wenig finanzielle Mittel für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung und das Erreichen der Naturschutzziele der EU bereit. Deshalb fordert der NABU zusammen mit den anderen deutschen Umweltverbänden unter anderem, dass im Zuge der aktuell diskutierten Neuausrichtung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik ein jährlicher Betrag von 15 Milliarden Euro für den Naturschutz ausgewiesen wird.

Pressemitteilung, 01.04.2019
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
Internet: www.NABU-Thueringen.de

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Quelle:
NABU Pressedienst, 28.03.2019
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Bundesverband
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de, Internet: www.NABU.de
NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV), 28.03.2019
NABU Landesverband Hamburg, 29.03.2019
NABU Landesverband Thüringen, 01.04.2019


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2019

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