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MELDUNG/195: Muschelkompromiss im Wattenmeer (LNV)


Gemeinsame Presseinformation von Landesnaturschutzverband S.-H., NABU S.-H., Schutzstation Wattenmeer, Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur, WWF Deutschland - 13.07.2015

Muschelkompromiss im Wattenmeer

Umweltorganisationen, Muschelfischer und Minister Habeck vereinbaren weniger Eingriffe durch die Fischerei im Nationalpark


Kiel, 13.07.2015. Die Umweltorganisationen Landesnaturschutzverband, NABU, Schutzstation Wattenmeer, Verein Jordsand und WWF bezeichnen die heute in Kiel abgeschlossene Vereinbarung mit der Muschelfischerei als Durchbruch für den Schutz des Nationalparks Wattenmeer. Durch die Übereinkunft werde die Fischerei auf wilde Unterwassermuschelbänke erheblich verringert. Diese Saatmuschelfischerei ist künftig nur noch innerhalb von vier der großen Tidebecken des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres erlaubt, während vier andere dieser Gebiete für sie geschlossen werden. Zugleich wird die Fläche der künstlichen Miesmuschelkulturen auf 1.700 Hektar verringert, das sind 300 Hektar weniger als zuvor.*

Die Umweltverbände sehen die Einigung, für die sich auch Schleswig-Holsteins Umwelt- und Fischereiminister Robert Habeck stark engagiert hatte, mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Sie bedeutet eine große Verbesserung für die empfindliche Natur des Nationalparks und gleichzeitig das Ende eines langjährigen Konflikts. Allerdings bleiben die Änderungen hinter den Forderungen der Umweltverbände zurück, die auf eine Einstellung der Fischerei auf Wildmuscheln gedrängt hatten. Ein Wermutstropfen ist auch, dass Saatmuschel-Gewinnungsanlagen künftig auf bis zu 250 Hektar der Muschelkulturfläche eingerichtet werden können und dortdas natürliche Landschaftsbild des Nationalparks negativ verändern. "Insgesamt ist die Einigung jedoch ein großer Fortschritt für die Natur und deren ungestörte Entwicklung im Nationalpark. Es besteht nun Hoffnung, dass sich die Miesmuschelbänke in den kommenden Jahren erholen werden", so die Umweltverbände.

Bevor die vereinbarten Eckpunkte wirksam werden können, müssen auf ihrer Basis noch detaillierte Zulassungsanträge gestellt werden und eine umfassende Verträglichkeitsprüfung muss zu dem Ergebnis kommen, dass diese mit dem Nationalparkgesetz und dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar sind.

Seit Jahrzehnten hatten sich die Umweltorganisationen dafür eingesetzt, den Einfluss der Muschelfischerei auf das einzigartige Ökosystem des Wattenmeeres auf ein verträgliches Maß zu verringern. Diese führte vor allem dazu, dass die wie Riffe ausgeformten wilden Miesmuschelbänke, die das Wattenmeer unter und über Wasser prägten, immer seltener wurden. Heute umfassen sie nur noch einen kleinen Teil des ursprünglichen Vorkommens.

Bei aller Hoffnung für eine Bestandserholung bestehen für die Miesmuschelbänke aber auch weiterhin Gefahren: Das durch den Klimawandel wärmer werdende Nordseewasser und die eingeschleppte Pazifische Auster als Konkurrent könnten die Erholung der Bestände gefährden.

WWF, Verein Jordsand, Schutzstation Wattenmeer, NABU und der Landesnaturschutzverband erwarten nun eine zügige Umsetzung der Vereinbarung und hoffen, dass es mit ihr gelingt, den begonnenen konstruktiven Umgang zwischen den Beteiligten fortentwickeln zu können.

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Quelle:
Pressemitteilung, 13.07.2015
Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV)
Burgstraße 4, 24103 Kiel
Tel ++49 (0)431-93027, Fax ++49 (0)431-92047
Internet: www.LNV-SH.de
LNV auf Twitter: www.twitter.com/lnv_sh


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2015

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