Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
e.V.
Pressemitteilung - 16.12.2022
Umweltorganisationen erstreiten wichtiges Urteil gegen Oder-Ausbau
Vorläufiger Baustopp auf polnischer Seite muss umgesetzt werden
Berlin - Das woiwodschaftliche Verwaltungsgericht in Warschau hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben und damit einer Klage der Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg stattgegeben. Zwar liegt die Begründung der Entscheidung vom 9. Dezember noch nicht vor, das zuständige Gericht hat das Urteil jedoch gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei der Umweltverbände mündlich bestätigt.
Der jetzige Gerichtsbeschluss sieht vor, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 nicht vollstreckt werden darf. Entsprechend darf auch bis zur Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden. Bereits am 14. Dezember 2022 kündigte das polnische Ministerium für Infrastruktur in den Medien an, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung einreichen zu wollen.
"Der Beschluss des Gerichts kann zwar noch angefochten werden, aber er gilt
bis zum Zeitpunkt seiner etwaigen Aufhebung durch das Oberste
Verwaltungsgericht und muss respektiert werden. Gerade nach der
Umweltkatastrophe an der Oder sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen
von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu
berücksichtigen. Den ökologischen Prozessen und der Widerstandsfähigkeit
des Flusses muss insbesondere vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden
Klimaerhitzung künftig unbedingt Priorität eingeräumt werden.
Das Ergebnis des Gerichtsurteils ist nicht nur ein Gewinn für die natürliche Vielfalt der Flusslandschaft Oder, sondern auch für die Menschen am naturnahen Strom, die schon heute mit Dürre als eine der zentralen Auswirkungen der Klimakrise konfrontiert sind."
Hintergrund
Das Urteil beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau
(Wojewodzki Sad Administracyjny w Warszawie) wurde von DNR, NABU und BUND
Brandenburg erstritten, die Mitglied des 'Aktionsbündnis lebendige Oder'
mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Auch das
Umweltministerium des Landes Brandenburg hat in dieser Sache geklagt. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des
woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts kann eine Klage beim Obersten
Verwaltungsgericht eingelegt werden.
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Quelle:
Pressemitteilung, 16.12.2022
Deutscher Naturschutzring
Dachverband der deutschen Natur-, Tier-
und Umweltschutzverbände e.V. (DNR) e.V.
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veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 20. Dezember 2022
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