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SCHUTZGEBIET/593: Bombodrom als Nationales Naturerbe übertragen (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - 8. Oktober 2009

Deutsche Umwelthilfe fordert CDU/CSU und FDP zur Übertragung des Bombodroms als Nationales Naturerbe auf

Zukünftige Bundesregierung muss die "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" umsetzen - Ex-Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide soll in das Nationale Naturerbe übergehen - artenreiches und ökologisch wertvolles Gebiet muss für den Naturschutz gesichert werden


Berlin, 8. Oktober 2009: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. fordert CDU/CSU auf, die von der Union mit verabschiedeten Pläne für den Schutz der biologischen Vielfalt in praktisches Regierungshandeln umzusetzen. Kanzlerin Angela Merkel und ihr Kabinett hatten 2007 die "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" beschlossen. "Die neue Bundesregierung steht in der Verantwortung, den Verlust der Artenvielfalt in Deutschland endlich zu stoppen. Deutschland hat sich verpflichtet, dieses Ziel spätestens 2010 zu erreichen," sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Der Koalitionsvertrag müsse diesen Ansprüchen gerecht werden. Am Beispiel der Kyritz-Ruppiner-Heide ("Bombodrom") werde sich zeigen, ob die neue Bundesregierung ihre Verantwortung für den Naturschutz ernst nehme.

Der Bund besitzt eine Vielzahl ökologisch wertvoller Gebiete, insbesondere auf ehemaligen Militärflächen. 2005 hatten CDU/CSU mit ihrem damaligen Koalitionspartner SPD beschlossen, bis zu 125.000 Hektar Naturschutzflächen als "Nationales Naturerbe" von der Vermarktung auszunehmen und unentgeltlich an die Länder sowie an Naturschutzorganisationen zu übergeben. Auf den Flächen sollen besonders anspruchsvolle Naturschutzkonzepte umgesetzt werden. Bisher hat der Bund 100.000 Hektar in das Nationale Naturerbe übertragen - 25.000 Hektar stehen noch aus.

"Neben den bereits beschlossenen, aber noch fehlenden 25.000 Hektar muss auch die Kyritz-Ruppiner-Heide in Brandenburg zum Nationalen Naturerbe werden", sagte Baake. Sie stehe bereits unter dem Schutz der europäischen FFH-Richtlinie und eigne sich hervorragend, Naturschutz und naturnahes Wirtschaften und Tourismus miteinander zu verbinden.

Mit der Sicherung als Nationales Naturerbe hätte der künftige Eigentümer eine Haftungsbegrenzung von 200.000 Euro. Zusätzliche Risiken bzw. Kosten durch Munitionsreste oder Altlasten verblieben beim Bund. "Mit der Aufnahme der Flächen ins Nationale Naturerbe würde endlich eine tragfähige Zukunftsperspektive für die Menschen der Region geschaffen und ein Ausgleich für die langen Jahre, die das Gelände der Entwicklung in der Region vorenthalten wurde", sagte Ulrich Stöcker, Leiter der Abteilung Naturschutz bei der DUH.

Die Bürgerinitiativen vor Ort und die Umweltverbände in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch die Anliegergemeinden haben seit Jahren Konzepte entwickelt, die den Schutz dieser wertvollen Naturflächen mit nachhaltiger Heidenut-zung und sanftem Tourismus vereinbaren. "Die offenen Heideflächen und die seltenen Atlantischen Heiden sind für den Erhalt der biologischen Vielfalt besonders wichtig", sagte Stöcker.

Er forderte eine konsequente Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und erinnerte an die 15 Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz, das die DUH am 21. September vorgestellt hat. Die DUH schlägt u. a. vor, dass der Bund eine Verpflichtung festschreibt, ehemalige Truppenübungsplätze und Bergbaufolgelandschaften ab 500 Hektar Größe überwiegend der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Zudem sollten alle Flächen, die sich im Besitz des Bundes befinden und einen besonders hohen ökologischen Wert haben - "auch und insbesondere ... die Kyritz-Ruppiner Heide" dem Nationalen Naturerbe zugeführt und Naturschutz-Stiftungen und Verbänden übertragen werden.


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Quelle:
DUH-Pressemitteilung, 08.10.2009
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32/99 95-0, Fax: 0 77 32/99 95-77
E-Mail: info@duh.de
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2009