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SCHUTZGEBIET/813: Ebracher Schutzgebiet schutzwürdig und notwendig (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 15. Juni 2015

Ebracher Schutzgebiet schutzwürdig und notwendig

Naturschutzverbände fordern den Hohen Buchenen Wald zu erhalten


Auf einer Pressefahrt in den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) "Hoher Buchener Wald" bei Ebrach verdeutlichte der BUND Naturschutz in Bayern (BN) zusammen mit dem Freundeskreis Nationalpark Steigerwald die große Schutzwürdigkeit und rechtmäßig Ausweisung des Schutzgebietes. "Wir halten es für einen skandalösen Angriff auf das Gemeinwohl, wenn korrekt ausgewiesene Schutzgebiete aus rein politischen Gründen wieder abgeschafft werden, ohne dass dies rechtlich begründet werden kann", so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN. Die Aufhebung des Schutzgebietes, die die Regierung von Oberfranken auf Druck der Staatsregierung einleiten musste, ist ein rein politisch motivierter Kniefall vor der Forst- und Holzwirtschaft. Mit einem aktuellen Kurzgutachten wird belegt, dass das Schutzgebiet sinnvoll und rechtlich korrekt abgegrenzt wurde. "Der Hohe Buchene Wald ist nach aktuellen und historischen Grenzen gut abgrenzbar und gilt als besonders schützenswertes Herzstück des ehemaligen Ebracher Klosterwaldes", so Georg Sperber als Kenner des Steigerwaldes. Anhand eigener Erhebungen können die Naturschutzverbände mittlerweile über 4000 Starkbäume nachweisen, die auf 40 Prozent der Schutzgebietsfläche kartiert wurden. Auch wenn die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) vorgeben, ihr Naturschutzkonzept mache ein nutzungsfreies Waldschutzgebiet überflüssig, zeigen die massiven Starkbaumfällungen kurz vor Ausweisung des Schutzgebietes im Winter 2014 um was es geht: die starken Buchen sollen nicht geschützt, sondern zum größten Teil gefällt werden. "Wer die alten Bäume fällt, kann sie nicht schützen", so Weiger. "Die Staatsregierung verliert ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie glaubt, der Forst schütze besser als ein Nationalpark oder ein Schutzgebiet, wie der Hohe Buchene Wald".

Hohe Schutzwürdigkeit des Hohen Buchenen Waldes steht außer Frage

Beim Hohen Buchenen Wald handelt es sich das Herzstück des historisch alten Ebracher Klosterwaldes. Aufgrund der schonenden Waldbehandlung über Jahrhunderte durch das Kloster Ebrach ist hier ein sehr großer Laubwaldkomplex erhalten, in dem nur kleinflächige reine Nadelholzforste jüngeren Alters eingestreut sind. Auf großen Flächen herrschen mittelalte und ältere Wälder vor, in denen die Laubbäume, allen voran die Buche, dominieren. Da BaySF-Vertreter mehrfach die geringe ökologische Qualität des Schutzgebiets kritisiert haben, haben der BN und der WWF eigene Erhebungen dazu durchgeführt. Mittlerweile wurden 40 Prozent der Schutzgebietsfläche kartiert und dort über 4000 Starkbuchen (über 60 cm Brusthöhendurchmesser, gemessen in 1,3 Meter Höhe) erfasst. Zudem hat der BN auf großen Flächen alte Bäume und Wälder über 140 Jahre im Schutzgebiet festgestellt. Dies wird auch durch das Naturschutzkonzept des Forstbetriebes Ebrach in der Endfassung von 2008 bestätigt. Doch dieses Konzept wurde im Dezember 2014 "überarbeitet" und auf wundersame Weise haben sich diese Altbestände offensichtlich in Luft aufgelöst, denn die BaySF bestritten mehrfach, dass es im Schutzgebiet überhaupt Wälder gibt, die über 140 Jahre alt sind. Dazu nennt Weiger Fakten: "Unsere Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass es in dem Schutzgebiet auf etwa 90 bis 100 Hektar Fläche ältere Wälder in neun getrennten Teilgebieten gibt, in denen der Altbestand über 140 Jahre bzw. über 180 Jahre alt ist." Der BN kritisiert massiv die irreführenden Informationen der BaySF, durch die in der Staatsregierung, im Landtag und in der Öffentlichkeit offenbar ein falscher Eindruck erweckt wurde. "Wir fordern die Staatsforsten auf, mit dem Täuschen und Tricksen aufzuhören. Wer im Hohen Buchenen Wald die dicken Bäume und die alten Wälder nicht erkennt, sollte seinen Beruf als Förster an den Nagel hängen", so Ralf Straußberger, Waldreferent des BN, selbst Forstmann und Waldbesitzer. Die bayernweit herausragende Häufung dicker, alter Buchen im Kerngebiet des diskutierten Nationalparks Steigerwald unterstreicht die sehr gute Eignung der dortigen Staatswälder für einen Nationalpark und die nationale Bedeutung des Geschützten Landschaftsbestandteils, die nach § 20 Bundesnaturschutzgesetz zum Biotopverbund auf 10% der Landesfläche beitragen sollen.

Massive Baumfällungen unterstreichen Notwendigkeit des Schutzgebietes

Der BN und der Freundeskreis Nationalpark Steigerwald haben schon mehrfach die massiven Fällungen von Starkbäumen vor allem vor dem Hintergrund kritisiert, dass der Forstbetrieb stets behauptet, seine Waldwirtschaft mache ein Schutzgebiet wie den Hohen Buchenen Wald oder auch einen Nationalpark überflüssig. Gerade die massiven Baumfällungen von Starkbäumen kurz vor Schutzgebietsausweisung im Winter 2014 belegen die Notwendigkeit, das Waldschutzgebiet zu erhalten. "Wir fordern die Staatsregierung auf, das Schutzgebiet zu erhalten, um damit die dicken und alten Bäume zu schützen", so Weiger. Gerade Oberfranken ist arm an alten Wäldern. Naturwälder gibt es sogar nur auf unter 1 Prozent der öffentlichen Waldfläche. Das für einen Wirtschaftswald lobenswerte Trittsteinkonzept des Forstbetriebes Ebrach kann ein flächiges Schutzgebiet nicht ersetzten. Zum einen handelt es sich nur um ein betriebsinternes Konzept, das jederzeit geändert werden kann. Zum anderen ist wissenschaftlich längst klar, dass Altholzinseln kein Ersatz für großflächige Schutzgebiete sind, da sie zu klein sind, um einen echten Prozessschutz zu gewährleisten. Vielmehr sollen sie größerflächige Schutzgebiete vernetzen.

Gelungene Abgrenzbarkeit entlang historischer und aktueller Grenzen

Da die Regierung von Oberfranken die Rechtswidrigkeit der Verordnung des GLB an einer nicht erfüllten Abgrenzbarkeit festmacht, hat der ehemalige Ebracher Forstamtsleiter Dr. Georg Sperber für den BN ein Kurzgutachten erstellt. Bei Kenntnis der Realitäten vor Ort wird deutlich, dass der detaillierte Grenzverlauf des GLB den aktuellen und historischen Aspekten der Landnutzung sehr wohl Rechnung trägt. Die über weite Strecken reichenden historischen, teilweise Jahrhunderte alten Grenzen haben dazu geführt, dass sich die angrenzenden Wälder klar vom GLB unterscheiden: so im Westen die ehemaligen Mittelwälder des Gemeindewaldes Handthal, im Norden der gemeinsame Bürgerwald, den die "Hochstraße", ein historischer Fernhandelsweg entlang einer markanten Traufkante vom GLB trennt, im Nordosten der nadelholzreiche Neudorfer Gemeindewald und im Osten die streugenutzten, nadelholzreichen und zwischenzeitlich sogar landwirtschaftlich genutzten Wälder im Schmerber Forst. Ebenso ist der Südteil des GLB klar abgrenzt: gegenüber den Wiesen im Harbachgrund, der Staatsstraße 2258, der Ortschaft Ebrach und dem Handthalgrund. Als langjähriger Gebietskenner bringt es Sperber auf den Punkt: "Die Fakten widersprechen klar der Auffassung der Regierung von Oberfranken, die von einer fehlerhaften Abgrenzbarkeit ausgeht. Angesichts der überzeugenden Faktenlage überrascht es nicht, dass die Regierung von Oberfranken dies nicht näher begründet, weil diese Auffassung weder rechtlich noch mit Fakten belegbar zu begründen ist. Das Schutzgebiet ist als Teil von Natur und Landschaft eindeutig abgegrenzt."


Downloads
http://www.bund-naturschutz.de/uploads/tx_news/PM-046-15-Ebracher_Schutzgebiet_schutzwürdig_und_notwendig_W.pdf
http://www.bund-naturschutz.de/uploads/tx_news/Aufhebung_der_Verordnung_über_den_Geschützten_Landschaftsbestandteil_Der_Hohe_Buchene_Wald_im_Ebracher_Forst_7.06.2015.pdf http://www.bund-naturschutz.de/uploads/tx_news/Grenzziehung-GLB.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 15.06.2015
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2015

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