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STANDPUNKT/424: Hochwasserschutz - Bundesländer haben bereits 2002 versagt (NaturFreunde)


NaturFreunde Deutschlands - 3. Juni 2013

Hochwasserschutz: Bundesländer haben bereits 2002 versagt

Verantwortungslosigkeit und kurzfristige Interessen im Bundesrat verhinderten notwendige Maßnahmen



Berlin, 3. Juni 2013 - "Nicht nur die Naturgewalten sind für das Elend der Menschen in den Überschwemmungsgebieten verantwortlich", kommentiert der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller die aktuelle Hochwasserlage. "Wir müssen auch über die Politiker aus den Bundesländern reden, die im Jahr 2002 ein schärferes Hochwasserschutzgesetz verhindert haben", empfiehlt Müller, der damals als Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Hochwasserschutzgesetz" tätig war.

"Viele Vertreter der Bundesländer hatten die Flut von 2002 als einmaligen Sonderfall hingestellt. Neben den Oppositionsfraktionen CDU/CSU und FDP kam der Widerstand im Bundesrat von Rheinland-Pfalz und insbesondere den unionsgeführten Ländern. Sie haben damals das Notwendige verhindert und tragen eine Mitverantwortung dafür, dass die Menschen heute nur unzureichend geschützt sind. Kurzfristige Interessen waren ihnen damals wichtiger als ökologische Vernunft", so Müller.

Nach der "Jahrhundertflut" im Jahr 2002 hatte die rot-grüne Bundesregierung einen Fünfpunkteplan vorgelegt. Kernstück war ein Hochwasserschutzgesetz, dass sehr viel höhere Anforderungen an Kommunen und Länder, Flussanlieger und Wirtschaft stellte. "Es hätte Überplanungen erforderlich gemacht und natürlich Geld gekostet", erläutert Müller, "aber es wär gut angelegtes Geld gewesen und natürlich ungleich weniger als die neun Milliarden Euro, die im Jahr 2002 im Bundeshaushalt für die Beseitigung der Hochwasserschäden bereitgestellt worden waren."

Anlass war nicht nur das schon damals extreme Hochwasser, sondern auch die vom Bundesamt für Gewässerschutz und vom Umweltbundesamt berechneten Folgen der durch den Klimawandel zunehmenden Starkregen. Deshalb wurde das sogenanntes "Zweihundertjährige Hochwasser" zum Maßstab für Gegenmaßnahmen gemacht. Weil das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz auch der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, wurde es zwischen Bundesrat und Fraktionen monatelang in einer Arbeitsgruppe beraten, "aber mit zum Teil abenteuerlichen Gründen verhindert", so Müller: "Als damaliger Vorsitzender der Arbeitsgruppe 'Hochwasserschutzgesetz' war ich regelrecht verzweifelt über das Betondenken der Blockierer. Auch wenn die meisten der damaligen Blockierer heute kein Amt mehr haben, darf ihr Versagen nicht vergessen werden. Es war ein böses Stück Versagen der Politik."

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Quelle:
Presseinformation vom 03.06.2013
Herausgeber: NaturFreunde Deutschlands
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2013