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STANDPUNKT/558: Voraussetzungen für Mitarbeit in der Atommüll-Kommission (.ausgestrahlt)


.ausgestrahlt / Gemeinsam gegen Atomenergie - Hamburg, 31. März 2014

Voraussetzungen für Mitarbeit formuliert



Die Politik fordert von den Umweltverbände, dass diese zwei Plätze in der Atommüll-Kommission besetzen. Die Bevölkerung vertraut in Fragen des Atommülls Umweltverbänden und anderen Atom-KritikerInnen deutlich mehr als PolitikerInnen.[1] Deshalb wollen wir uns nicht ohne weiteres auf eine von PolitikerInnen definierte Kommission einlassen. Wir haben nun Bedingungen formuliert[2], unter denen für .ausgestrahlt eine Mitarbeit in der Atommüll-Kommission möglich wäre. Dieses Papier ist Grundlage für Gespräche mit anderen Umweltverbänden und mit PolitikerInnen.

Beim Thema Atommüll gibt es eine massive Vertrauenskrise zwischen Bevölkerung und Politik. Auch wir haben aufgrund unzähliger schlechter Erfahrungen aus den vergangenen Jahrzehnten wenig Vertrauen in die Akteurinnen und Akteure auf politischer Seite. Eine Mitarbeit in der Atommüll-Kommission ist aus der Sicht von .ausgestrahlt nur sinnvoll, wenn sich dadurch die Wahrscheinlichkeit erhöht,
- dass ein gesellschaftlicher Konsens zum Umgang mit Atommüll erreicht werden kann und
- wenn sich dadurch die Risiken der Atommüll-Lagerung minimieren lassen.

Im Sommer 2013 haben Bundestag und Bundesrat das Endlagersuchgesetz beschlossen. Darin ist vorgesehen, eine Kommission einzurichten, die das Gesetz evaluiert und dem Bundestag Vorschläge zu seiner Veränderung macht, Kriterien für die Standortsuche entwickelt und etliche andere wesentliche Fragen in Bezug auf die Atommüll-Lagerung bespricht. Dass erst das Gesetz beschlossen wurde, dann die Kommission arbeiten soll, ist keine vertrauensbildende Maßnahme.

Deshalb war und ist unsere eigentliche zentrale Forderung, das Gesetz außer Kraft zu setzen und lediglich der Kommission einen gesetzlichen Rahmen für ihre Arbeit zu geben. Dazu sind die PolitikerInnen offenbar nicht bereit. Um dennoch Vertrauen schaffen zu können, machen wir mit unserem Positionspapier einen Verfahrensvorschlag.

Demnach braucht es zunächst Vorgespräche von Politik, den bereits feststehenden Kommissionsmitgliedern und den Umweltverbänden/Initiativen. Darin wäre zu ermitteln, welche Kriterien der Umweltverbände erfüllt werden können, für die keine Änderung des Gesetzes nötig ist. Auf Grundlage des Ergebnisses dieser Gespräche entscheiden die Umweltverbände/Initiativen, ob sie zunächst in der Kommission mitarbeiten.

In dieser Phase 1 der Kommissionsarbeit wäre zunächst das Gesetz zu evaluieren, das dort festgelegte Verfahren zur Standortsuche. Macht die Kommission dazu Änderungsvorschläge, entscheiden Bundestag und Bundesrat über Gesetzesänderungen.

Erst dann, in Phase 2, beschäftigt sich die Kommission mit allen anderen Themen.

Für alle Phasen haben wir Bedingungen formuliert, etwa zum Umgang mit Gorleben, zur Besetzung der Kommission und zu Entscheidungs- und Beteiligungsverfahren.


Unser Positionspapier als PDF https://www.ausgestrahlt.de/fileadmin/user_upload/endlager/suchgesetz2013/Voraussetzungen_.ausgestrahlt_Mitarbeit_Atommuell-Kommission.pdf

[1] https://www.ausgestrahlt.de/mitmachen/atom-muell/kommission/vertrauen.html
[2] https://www.ausgestrahlt.de/fileadmin/user_upload/endlager/suchgesetz2013/Voraussetzungen_.ausgestrahlt_Mitarbeit_Atommuell-Kommission.pdf

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Quelle:
Presseerklärung, 31.03.2014
Herausgeber: .ausgestrahlt
Marienthaler Straße 35, 20535 Hamburg
E-Mail: info@ausgestrahlt.de
Internet: www.ausgestrahlt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2014