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STANDPUNKT/830: Klimaschutz? Eine ziemlich irregeleitete Debatte über Smartmeter (ROBIN WOOD magazin)


ROBIN WOOD magazin - Nr. 129/2.2016

Klimaschutz oder lieber Datenschutz?
Eine ziemlich irregeleitete Debatte über Smartmeter


Während viele Industriezweige, nicht nur die Energieindustrie, echte Klimaschutzmaßnahmen eher zögerlich angehen und oft sogar durch massives Lobbying zu verhindern versuchen, benutzen sie das Klimathema immer wieder gern, um der Bevölkerung ansonsten unpopuläre Maßnahmen schmackhaft zu machen: Ob Regenwaldbewohner*innen für Eukalyptus-Kurzumtriebsplantagen vertrieben werden, ob Mieter*innen für energetische Sanierung Mieterhöhungen oder Wohnungsverlust hinnehmen müssen, ob Umweltzonen Abwrackprämie und Gentrifizierung fördern oder Atomkraft und Gentechnik eine Renaissance erleben sollen: Immer ist der Klimanutzen eher begrenzt, anderweitige ökologische oder soziale Kosten hingegen sind genauso sicher wie die neu erschlossenen Märkte und Profitchancen, die ohne Klimaargument der Öffentlichkeit und Politik wahrscheinlich nur schwer zu verkaufen gewesen wären. Ist es bei Smartmetern genau so?

Was sind Smartmeter?

Smartmeter sind intelligente Stromzähler, die durch eine Datenleitung mit dem Stromanbieter bzw. Netzbetreiber verbunden sind, wobei die Daten in beide Richtungen fließen können. Hauptsächlich werden jedoch aktuelle Verbrauchsdaten kontinuierlich vom Stromzähler des Haushalts zum Anbieter übertragen. Außerdem erlauben Smartmeter eine Fernsteuerung des Stromzählers durch den Anbieter. Dies beinhaltet in der Regel auch das ferngesteuerte Abklemmen des Stroms, z.B. bei Zahlungsverzug: Hier geht es um den sogenannten "Kill Switch". Smartmeter sind in den USA, Japan, Australien, Neuseeland und auch in einigen europäischen Ländern seit Jahren im Einsatz. Auch in Deutschland wird wahrscheinlich in diesem Jahr eine verbindliche gesetzliche Grundlage geschaffen, um eine Variante von Smartmetern (intelligente Messsysteme genannt) flächendeckend einzuführen.

Warum sind Smartmeter problematisch?

Die kontinuierliche Übersendung von Verbrauchsdaten eines Privathaushaltes kommt einer Totalüberwachung gleich: Mit statistischen Methoden lässt sich anhand der Daten herausfinden, welche Geräte gerade laufen, wieviel Personen sich in der Wohnung aufhalten und was sie wann tun (z.B. fernsehen oder kochen). Diese riskanten Daten werden zentral in eine Datenbank des Anbieters geschrieben und können von diesem weitergehend für verschiedenartige Zwecke analysiert, verkauft oder sonstwie missbraucht werden.

In der englischen Wikipedia lässt sich nachlesen, dass Smartmeter-Daten bereits von Strafverfolgungsbehörden ausgewertet wurden, um Marihuana-Pflanzen aufzufinden. Versicherungsvertreter haben Smartmeter-Daten angekauft, um herauszufinden, wann in einer Gegend die Bewohner*innen zu Hause sind.

Smartmeter können natürlich auch gehackt werden - entsprechend befähigte Personen können sich Einblick in die Verbrauchsdaten und damit Lebensgewohnheiten eines Privathaushalts verschaffen und diesem sogar ferngesteuert den Strom abstellen.

Aber auch ohne Hacking stellen die ferngesteuerten Stromabklemmungen ein Problem dar: Der Anbieter kann verschuldeten Haushalten bei Zahlungsverzug leichter den Strom abklemmen. Stundenweises Sperren lässt sich einfach realisieren. Fehlerhafte Stromabklemmungen aufgrund von Dateneingabefehlern können sogar lebensgefährlich sein, etwa für alte Menschen oder Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf elektrische Geräte angewiesen sind.

Welchen Nutzen können Smartmeter haben?

1. Stromabrechnung:
Für den Anbieter entfällt das manuelle Stromablesen. Er bekommt die Zählerstände frei Haus geliefert und kann den Strom abstellen. Am wichtigsten jedoch: Der Stromanbieter kann komplexe Geschäftsmodelle umsetzen, so z.B. kurz- oder langfristig schwankende Strompreise und aufwändige Rabattsysteme.

Geht das auch anders? Ja: Ein intelligenter Stromzähler könnte vom Anbieter mit den Tarifdetails gefüttert werden. Der Stromzähler würde dann mithilfe der Verbrauchsdaten und den Tarifdetails die aktuell angefallenen Kosten vor Ort ausrechnen. Der Stromzähler könnte sogar für den Stromkonsumenten eine aktuelle Rechnung erstellen, ohne dass hierfür Verbrauchsdaten die Wohnung öfter verlassen müssen als bisher. Nur die Rechnungssumme, also der zu zahlende Geldbetrag, würde in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) an den Anbieter übermittelt werden. Als Schutz gegen Missbrauch können die Stromzähler wie bisher plombiert werden.

2. Verbrauchsoptimierung:
Die Industrie wirbt damit, dass der Anbieter die übermittelten Verbrauchsdaten analysieren und den Kund*innen Energiesparvorschläge machen kann, z.B. die Anschaffung eines energieeffizienten Geräts. Die Kund*in spart Geld und das Klima freut sich.

Geht das auch anders? Ja: Firmen wie Energylens (energylens.com) bieten eine Analysesoftware für Privathaushalte an, bei denen die Verbrauchsdaten vor Ort erfasst und analysiert werden können: Ganz konkret erzeugt der Stromzähler eine Excel-Tabelle mit den Verbrauchsdaten, und die Stromkonsumentin füttert diese Datei dann in das genannte Programm von Energylens, welches auf dem privaten PC installiert ist. Die Stromkonsument*innen erhalten so eine Analyse ihrer Konsumgewohnheiten, ohne dass die Verbrauchsrohdaten jemals das Haus oder die Wohnung verlassen müssen.

3. Intelligentes Stromnetz (Smart Grid):
Wir können kollektiv Strom sparen und damit das Klima schonen, indem wir das jeweilige Stromangebot (idealerweise aus erneuerbaren Quellen) und den Stromverbrauch zeitlich aufeinander abstimmen.Das nennt man intelligentes Stromnetz (Smart Grid). In einer geldbasierten Ökonomie kann dies über Strompreise geschehen: Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, schnellt der Preis in die Höhe: Die Konsument* innen reagieren darauf, indem sie die Waschmaschine auslassen, die Kühltruhe für ein paar Stunden abschalten, das Bügeln der Bettwäsche oder das Rasenmähen auf den nächsten Tag verschieben etc. Wenn dann der Wind wieder weht und die Sonne wieder scheint, geht der Strompreis in den Keller und die Stromkonsument*innen holen all diese stromintensiven Arbeiten zu geringen Kosten nach. All das lässt sich mit digitaler Technik sogar automatisieren, so dass z.B. die gefüllte Waschmaschine auf einen günstigen Zeitpunkt wartet und dann von selbst den Waschgang startet.

Das intelligente Stromnetz ist eine gute Sache, es passt zur Energiewende und reduziert den Bedarf an Stromspeichern, die teuer und ökologisch problematisch sind.

Geht das ohne Datenschutzproblem? Ja: Für ein preisbasiertes System wie das Beschriebene reicht es aus, wenn der Anbieter den aktuellen Tarif an die Verbraucher*innen übermittelt! Die Verbraucher*innen (bzw. deren individuelle Rechner) entscheiden daraufhin, was sie mit dieser Information anfangen. Es ist nicht erforderlich, dass Verbrauchsrohdaten an den Anbieter gesendet werden. Der Anbieter erhält durch Zähler an wichtigen Netzknotenpunkten bzw. beim Kraftwerk weiterhin Informationen über die Netzauslastung.

Für keinen der Vorteile, mit denen für Smartmeter gemeinhin geworben wird, ist es nötig, dass in viel größerem Umfang als bisher Verbraucher*innendaten an die Anbieter*innen übermittelt werden. Die jährliche Übermittlung der angefallenen Energiekosten ist völlig ausreichend. Der Stromproduzent hingegen publiziert in hoher Frequenz Angebotsdaten, z.B. in Form von zeitabhängigen Tarifen. Der Datenfluss ist nicht von den Konsument*innen in Richtung Produzent*in, sondern umgekehrt vom Produzent*innen in Richtung Konsument*innen.

In diesem Modell stehen Klimaschutz und Datenschutz gar nicht im Konflikt: Die Konsument*innen analysieren und regeln ihren Verbrauch autonom mithilfe selbst ausgewählter digitaler Technik und ziehen hierzu öffentlich zugängliche Daten der Stromproduzent*innen zu Rate.

Das deutsche Modell

Für das Verständnis der Situation in Deutschland müssen wir uns zwei Bedingungen vor Augen führen: Zum Einen sind Smartmeter durch die schlechten Erfahrungen in anderen Ländern bezüglich des Datenschutzes bereits in Verruf geraten. Zweitens ist der Daten- und Verbraucher*innenschutz hierzulande institutionell recht gut etabliert, z.B. durch die unabhängigen Datenschutzbeauftragten und die Verbraucher*innenverbände. Schon zu Beginn der Diskussion um die Einführung von Smartmetern haben sich die Datenschutzbeauftragten sehr deutlich geäußert:

"In intelligenten Energienetzen - so viel ist sicher - werden Daten in großen Mengen verarbeitet werden müssen. Dabei wird es sich zu einem großen Teil um personenbezogene Daten handeln. Das Datengold der Energiewirtschaft besteht aus den viertelstündlich erhobenen Verbrauchswerten der Letztverbraucher. (...) Vor diesem Hintergrund hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ebenfalls im Jahr 2012 eine Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Konzeption von technischen Systemen für das Smart Metering herausgegeben, die auf der Website der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit veröffentlicht ist."

Die Forderungen entsprechen im Wesentlichen dem, was bereits als gute Alternative zur permanenten Datenübermittlung genannt wurde. Danach sollte der Gesetzgeber zum Beispiel

  • "die Verarbeitung und Nutzung der Smart Meter Daten nur soweit erlauben, wie es für die Energieversorgung, -verteilung und -abrechnung erforderlich ist,
  • Ableseintervalle für Verbrauchsdaten vorgeben, aus denen keine Rückschlüsse auf das Verhalten der Nutzer gezogen werden können,
  • regeln, dass Smart Meter Daten möglichst nur anonymisiert, pseudonymisiert oder aggregiert übermittelt werden,
  • die Möglichkeit vorsehen, dass zeitlich hoch aufgelöste Daten lokal beim Letztverbraucher abgerufen werden können, ohne dass dieser auf eine externe Verarbeitung der Daten angewiesen ist."

(Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Datenschutz und Smart Metering, Datenschutz kompakt, 7.10.2015)

Zu diskutieren wäre höchstens, ob im intelligenten Netz tatsächlich zum größten Teil personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen - hierzu besteht kein sachlicher Grund!

Scheinargument Energiewende

Die Einführung von Smartmetern in Deutschland folgt einem bekannten Gesetzgebungsmuster: Zunächst werden Sachzwänge und daraus folgend Handlungsbedarf postuliert. Daraus folgend wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Der Entwurf zum "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende"hat bereits Kabinett und Bundestag passiert und soll noch in diesem Frühjahr beschlossen werden.

Handlungsbedarf besteht, weil zahlreiche unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Messsysteme (insbesondere digitale Stromzähler) bestehen, die nach einer Vereinheitlichung verlangen. Vor allem aber wurde auf europäischer Ebene Vorarbeit geleistet in Form der "dritten Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas (Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG)", welche - unter etwas unklaren Vorbedingungen - die europaweite Einführung von Smartmetern vorschreibt und damit eine entsprechende nationale Gesetzgebung erzwingt.

Um die Akzeptanz für den Ausbau der Smart Grids zu fördern, wird ein zentrales öffentliches Anliegen ins Spiel gebracht: die Energiewende. Aber erst nach genauem Studium des Gesetzestextes fällt auf, dass die für die Energiewende zentralen Schritte gar nicht genannt werden. Stattdessen regelt das Gesetz die weitere Liberalisierung des Energieversorgungsmarktes sowie neue Geschäftsmodelle für die Energiekonzerne.

Insbesondere gibt es keinerlei Aussagen über die Übermittlung von Informationen vom Energieanbieter oder Netzbetreiber zu den Stromkonsument*innen, sei es zum Zwecke der Fernsteuerung stromverbrauchender Geräte oder zur Übermittlung von Stromangebot und variablem Tarif. Das Gesetz regelt ausschließlich die Datenübermittlung vom Kunden zum Energiekonzern. Es ist zu befürchten, dass die installierten Smartmeter gar nicht geeignet sein werden, zeitvariable Tarife vor Ort abrechnen zu können, ohne dass Verbrauchsdaten das Haus verlassen. Dies bedeutet nichts anderes als die Festlegung auf eine technische Infrastruktur, bei der Datenschutz und Umweltschutz nicht vereinbar sind.

Neue Geschäftsmodelle

Das Gesetz sieht eine flächendeckende Installation digitaler Stromzähler vor, die mittels eines Smart-Meter-Gateways Daten an Netzbetreiber*innen und Energieanbieter*innen senden können. Den Betrieb dieser neuen Messsysteme und die Verarbeitung der anfallenden Daten können an spezialisierte Firmen ausgelagert werden. Diese Firmen erhalten dann den Zugriff auf die Nutzerdaten, das "Datengold", von dem die Bundesdatenschützerin schreibt, und werden versuchen, auf der Grundlage der Daten neue Dienstleistungen anzubieten: von der Beratung zum Stromsparen bis hin zu all den anderen Spielereien, die man mit zunehmend digitalisierten Wohnbereichen so anstellen kann. Zu erwarten ist auch die Weiterverwendung der Daten für andere Zwecke auf freiwilliger Basis der Kund*innen - ein Geschäftsbereich von nicht abzuschätzender Bedeutung.

Technisch soll es nämlich von nun an möglich sein, viertelstündlich Verbrauchsdaten an den Stromanbieter zu senden. Dies betrifft zunächst aber nur Großkunden, also Industriebetriebe. Die Verbrauchsdaten von Privathaushalten sollen hingegen zunächst jährlich übermittelt werden. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass tarifabhängig auch andere Daten übermittelt werden können, falls dies für die Abrechnung erforderlich ist. Zwar muss der Stromanbieter in Zukunft einen "datensparsamen" Tarif anbieten, bei dem die jährliche Abrechnung ausreicht, aber es ist nicht festgelegt, dass dieser datensparsame Tarif auch der günstigste Tarif ist. Es ist zu befürchten, dass gerade finanziell nicht gut aufgestellte Haushalt lieber ihre Daten preisgeben werden, als unnötig Geld für Strom auszugeben. Datenschutz wird ein Privileg der Wohlhabenden. Abgesehen davon lässt sich eine Gesetzespassage leicht ändern, wenn die technischen Voraussetzungen für eine regelmäßige Übertragung von Verbrauchsdaten erst einmal geschaffen sind.

Was sind sinnvolle Forderungen?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert, dass der Einbau von Smartmetern auf freiwilliger Basis erfolgen muss. Diese Forderung ist zwar richtig, reicht aber sowohl aus sozialer wie ökologischer Sicht nicht aus: Denn auch bei einem freiwilligen Einbau digitaler Stromzähler kann durch spezielle Tarifangebote insbesondere auf finanzschwächere Haushalte Druck ausgeübt werden, digitalen Zählern und Datenübermittlung zuzustimmen. Außerdem eröffnen smarte Netze bei mittleren und großen gewerblichen Konsumenten die weitaus größeren Einsparpotentiale.

Wir müssen uns für eine radikal andere Struktur der intelligenten Netze einsetzen: Für ein intelligentes Netz, bei dem Daten von den Netzbetreiber*innen und Produzent*innen zu den Konsument*innen fließen anstatt umgekehrt. Ein Netz, in dem kleinste (Haushalte) und kleinere (nachbarschaftliche) Einheiten selbstbestimmt den Verbrauch managen und die Infrastrukturbetreiber hierzu die nötigen Daten bereitstellen.

Eine weitere essentielle Forderung betrifft das Verbot jeglicher Art von "Fernsteuerung" und insbesondere den berüchtigten "Kill Switch". Hier läge die Aufgabe eines dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgebers: die Konzerne zu zwingen, ihre Verkehrsdaten zu veröffentlichen und die Interessen der Menschen zu schützen. Leider ist die aktuelle Diskussion von dieser Forderung weit entfernt.

Else, ROBIN WOOD RG Berlin
berlin@robinwood.de


Literatur:

https://en.wikipedia.org/wiki/Smart_meter
https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Zähler

Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende - Gesetzentwurf der Bundesregierung, September 2015, beschlossen vom Kabinett am 4.11.2015.

Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende - Intelligente Messsysteme als wichtiger Baustein der Energiewende. Energiewende | Faktenblatt, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Datenschutz und Smart Metering, Datenschutz kompakt, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 7. Oktober 2015.

Smart Meter Einbau - Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür - Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, 9.10.2015.

Digitalisieren die Messstellenbetreiber die Energiewende oder wendet die Digitalisierung die Energieversorgung? (Teil 2), www.derengieblog.de, 21.10.2015.

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Quelle:
ROBIN WOOD-Magazin Nr. 129/2.2016, Seite 38 - 41
Zeitschrift für Umweltschutz und Ökologie
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2016

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