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STELLUNGNAHME/056: Leitfaden "Windenergie im Wald" des nordrhein-westfälischen Umweltministers (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 29. März 2012 - Windenergie/Artenschutz

NABU: Leitfaden "Windenergie im Wald" ist Vorgabe mit Augenmaß

Belange des Artenschutz müssen aber auch in Nadelwäldern gewahrt werden



Düsseldorf - Der NABU NRW wertet den heute von Umweltminister Remmel veröffentlichten Leitfaden "Windenergie im Wald" als Vorgabe mit Augenmaß. "Die vorsichtige Öffnung des Waldes als zukünftiger Standort für Windenergieanlagen wird unter dem Strich dazu führen, dass vorwiegend Fichtenforste in waldreichen Gebieten sowie Windwurfflächen für den Bau neuer Anlagen in Frage kommen", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Dies sei auch aus Sicht des Naturschutzes vertretbar, wolle man in Nordrhein-Westfalen am Erreichen der Klimaschutzziele festhalten, zumal wertvolle Waldflächen wie alte Laub- und Mischwälder weiterhin tabu seien.

Allerdings erwarte der NABU, dass auch beim Bau von Windkraftanlagen in Nadelwaldflächen die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden. "Für die notwendigen Artenschutzprüfungen müssen nun zügig nachprüfbare Standards erarbeitet werden, die sicher stellen, dass betroffene Fledermaus- und Vogelarten nachhaltig geschützt werden", so Tumbrinck weiter. Generell sieht der NABU bei der möglichen Betroffenheit von Fledermäusen im Wald noch einen hohen Forschungsbedarf auf Grund der bislang geringen Kenntnisse.

Kritisch sieht der NABU die Hoffnungen, die auf die Öffnung des Staatswaldes für den Bau von Windkraftanlagen gesetzt werden. So seien die Flächen laubwaldreicher, es handele sich häufig um Schutzgebiete und durch die schon länger praktizierte naturhahe Bewirtschaftung des Landesforstbetriebes seien sie zumeist wertvoller als ein monotoner Nadelforst. Zudem sei es aus Sicht des NABU ein Unding, dass der Landesbetrieb Wald und Holz einerseits als Eigentümer den Bau von Windkraftanlagen auf seinen Flächen wünscht und damit auch finanzielle Vorteile erlangt, andererseits für die Genehmigung der Waldumwandlung selbst zuständig sei. Hier ergeben sich vergleichbar den Kommunen, die Windvorrangzonen in ihren Waldbesitz legen wollen, massive Interessenskonflikte. "Da muss unbedingt eine klare Trennung der Aufgaben her", fordert der NABU-Landesvorsitzende von Umweltminister Remmel.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 14/12, 29.03.2012
NABU Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2012