Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
Pressemitteilung - 6. März 2015
Freihandelsabkommen - Maulkorb für die Kommunen?
Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags steht aufgrund seines Gutachten zur Kompetenz der Kommunen in Sachen TTIP in der Kritik. Christa Hecht, AöW-Geschäftsführerin, sieht durch die Bewertung darin den Handlungsspielraum von Kommunen und bürgerschaftlichem Engagement in Frage gestellt.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. als Interessenvertreterin der Wasserversorger und Abwasserbetriebe in öffentlicher Hand ist verwundert über den Tenor des in dieser Woche bekannt gewordenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Danach sei es den Kommunen nicht möglich, sich politisch mit den Freihandelsabkommen zu befassen. Das Kommunalrecht einiger Bundesländer gestatte es angeblich noch nicht einmal, Tagesordnungspunkte zu behandeln, die nicht von der Verbandskompetenz gedeckt seien, sonst würden sie rechtswidrig handeln.
"Das erscheint wie ein Maulkorb für die Kommunen, den sie sich sicher nicht anlegen lassen", erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW heute in Berlin. Bisher sei nicht zu erkennen wie die gerade erst erkämpften Ausnahmen für die Wasserwirtschaft von den EU-Binnenmarktregelungen in den EU-Richtlinien zur Vergabe und über Konzessionen von den Verhandlern für die Freihandelsabkommen berücksichtigt werden. Es ist zu befürchten, dass durch die Abkommen zu Freihandel diese Ausnahmen unterlaufen werden.
"Wasserversorgung und Abwasserbehandlung und die Konzessions- und Vergabe Richtlinien sind Angelegenheiten, die die Kommunen unmittelbar in ihrer Aufgabenstellung und ihrer Kompetenz berühren", erklärte Hecht. "Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes für ein Verbot der Diskussion über TTIP und CETA in den Gemeindevertretungen zu nutzen wie es auf den ersten Blick erscheint, würde auch Diskussionen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf diese kommunalen Angelegenheiten berühren und unterbinden. Das ist nicht haltbar."
Die AöW-Geschäftsführerin weist außerdem auf die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 12.07.1960 (BVerfGE 11, 266, 276) hin,
worin zur kommunalen Selbstverwaltung formuliert ist:
"Die Anfänge der modernen Selbstverwaltung sind unlösbar mit der
Steinschen preußischen Städteordnung vom 19. November 1808 verknüpft.
Ihr Ziel war es, das bürgerliche Element enger mit dem Staate zu
verbinden, den Gegensatz zwischen Obrigkeit und Untertan zu mildern
und durch selbstverantwortliche Beteiligung der Bürgerschaft an der
öffentlichen Verwaltung in der Kommunalebene den Gemeinsinn und das
politische Interesse des Einzelnen neu zu beleben und zu kräftigen".
Mit Maulkörben und Diskussionsverbot droht bürgerschaftliches Engagement aber erstickt zu werden.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen
Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung
der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen
und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung die ihre Leistungen selbst
oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig
in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände
sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse
in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der
verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000
wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind
Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie
solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
Zuletzt geändert am: 10. Mar 2015 um 9:11
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Quelle:
Pressemitteilung, 06.03.2015
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2015
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