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STELLUNGNAHME/234: Mehr als 1800 Einwendungen zum geplanten AKW-Abriss in Philippsburg (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 15. April 2015

Abriss des Atomkraftwerks Philippsburg 1 (KKP 1)

Schutz vor radioaktiver Strahlung muss oberste Priorität haben
Bürgerinnen und Bürger zeigen sich besorgt und reichen Einwendungen ein.


Stuttgart. Der Landesverband Baden-Württemberg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute dem Umweltministerium in Stuttgart 1927 Einwendungen zum geplanten Abriss von Block 1 des Atomkraftwerks in Philippsburg (KKP 1) übergeben. Das Umweltministerium entscheidet als Atomaufsichtsbehörde in den kommenden Monaten über die von der EnBW Kernkraft GmbH gestellten Anträge zum Rückbau des Atomreaktors. Der BUND, Bürgerinnen und Bürger zeigen sich über das geplante Vorgehen besorgt und fordern: Der Schutz vor radioaktiver Strahlung muss oberste Priorität haben.

"Die hohe Zahl der Einwendungen zeigt: Die Bürgerinnen und Bürger sind besorgt, dass beim Abriss Radioaktivität freigesetzt wird. Die Strahlenbelastung muss so gering wie möglich gehalten werden. Daher fordern wir, dass für jeden Verfahrensschritt kostenunabhängig die umweltschonendste Alternative bestimmt und für den Abriss gewählt wird", fordert die BUND Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch.

Der BUND Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die endgültige Abschaltung des Atomreaktors und mahnt zugleich: Radioaktivität lässt sich nicht einfach abschalten. Denn die Anlagenteile und Reststoffe aus dem Atomkraftwerk strahlen weiter, egal, wo sie gelagert werden. "Die derzeitige Praxis der Herausgabe und das Freimessen von strahlendem Abrissmaterial lehnen wir ab. Zudem fehlen ein Konzept sowie die Angaben zum langfristigen Umgang mit radioaktiven Abfällen und ein radiologisches Gesamtkataster", erklärt Harry Block, Mitglied des Regionalvorstands und Atomkraft-Experte im BUND-Regionalverband Mittlerer Oberrhein.

EnBW scheut Öffentlichkeitsbeteiligung

Notwendig für den Rückbau des Atomreaktors ist die Errichtung eines Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ). Hiermit werden die demontierten Anlagenteile dekontaminiert, zerkleinert und konditioniert. Außerdem ist ein zusätzliches Standortabfalllager für radioaktive Abfälle notwendig.

Bislang sind solche neuen Atomanlagen nicht Teil der Stilllegungs- und Abrissgenehmigung. Die EnBW will diese in eigenen Verfahren, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigen lassen. Der Energieversorger begründet dies damit, dass von diesen Atomanlagen keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen ausgehen sollen. "Das ist skandalös", ärgert sich Harry Block über das Vorgehen des Kraftwerksbetreibers und fordert: "Die Öffentlichkeit muss während des gesamten Rückbauverfahrens umfassend informiert werden.

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Quelle:
Presseinformation, 15.04.2015
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Aptil 2015

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