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STELLUNGNAHME/250: Trotz neuen Anlaufs - E.on-Kohlekraftwerk Datteln 4 nicht genehmigungsfähig (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 29. Mai 2015

Trotz neuen Anlaufs: E.on-Kohlekraftwerk Datteln 4 nicht genehmigungsfähig

BUND reicht umfangreiche Einwendungen mit 1.630 Seiten bei Bezirksregierung ein / Gravierende Mängel bleiben / Weiterhin keine FFH-Verträglichkeit / Kraftwerk ist Hindernis für Energiewende


Datteln/Düsseldorf, 29.05.2015 - "Das E.on-Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist auch weiterhin nicht genehmigungsfähig" - so lautet das Fazit des der nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nach dem Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des neuen immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für den seit Jahren umstrittenen Kohlemeiler. Gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Meistersiedlung, einem Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern aus Datteln und anderen Städten der Umgebung, die sich gegen den Bau des Kraftwerks Datteln 4 wehren, stellte der BUND heute vor Pressevertretern seine 1.630 Seiten starke Stellungnahme zum Kraftwerksvorhaben vor.

"E.on hat 2007 mit dem übereilten Beginn des Kraftwerksbaus den größten Fehlstart der Region hingelegt. Der zweite Versuch zeigt leider, dass sie nicht viel daraus gelernt haben", sagte Dr. Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND. "Das Projekt ist offenbar so verfahren, dass E.on es auch mit großem Aufwand nicht mehr hinbekommt, die Fehler der Vergangenheit zu reparieren. Auch der erneute Antrag 2015 ist meilenweit von einer Genehmigungsfähigkeit entfernt. Wir hoffen, dass die Genehmigungsbehörde diesmal aufmerksamer prüft und auch nicht die weiterhin vorhandenen Lücken in den Unterlagen durchgehen lässt."

Im ersten Anlauf war im September 2009 der im Zusammenwirken mit der Bezirksregierung von der Stadt Datteln 2007 für das Kraftwerk aufgestellte Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht (OVG) aufgehoben und diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt worden. Gleichwohl nahm die Bezirksregierung ihren - damit ebenfalls rechtswidrig gewordenen - immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid nicht zurück. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk wurde erst infolge einer Klage des BUND im Juni 2012 vom Oberverwaltungsgericht Münster aufgehoben. Auch dieses Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Am 27. Mai 2015 endete die Frist für das Einreichen von Stellungnahmen zum neuen Genehmigungsantrag der E.on Kraftwerke GmbH. Im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung hatte der BUND lediglich 44 Tage lang Gelegenheit, die 94 Aktenordner des Antrags zu sichten, um eine qualifizierte Stellungnahme einzureichen, die auch juristisch verwertbar ist.

Trotz kleinerer Nachbesserungsversuche des Vorhabensträgers hat der BUND in seiner aktuellen Stellungnahme erneut zahlreiche gravierende Mängel dokumentiert. Nach wie vor würde der Betrieb des Kraftwerks zu unzulässigen Schadstoff- und Stickstoffeinträgen in besonders empfindliche europäische Natura-2000-Schutzgebiete führen - soweit dies aufgrund der lückenhaften Unterlagen überhaupt nachprüfbar ist. Mit dem Kühlwasser würden Schadstoffe wie zum Beispiel Quecksilber in die Lippe gelangen, worin der BUND einen klaren Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot gemäß Wasserrahmenrichtlinie sieht.

Bau und Betrieb des Kraftwerks in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung sind zudem rund um die Uhr mit massiven Beeinträchtigungen der Anwohner verbunden. Lärm- und Feinstaubimmissionen stellen ein gesundheitliches Risiko dar, außerdem treten erhebliche negative Auswirkungen durch eine Verschattung durch den Kühlturm und die Abgasschwaden ein. Dazu Rainer Köster von der IG Meistersiedlung: "Der geforderte Abstand zur nächsten Wohnbebauung wird in NRW bei Windkrafträdern mit dem Lineal abgemessen, bei dem größten Kohle-Monoblockkraftwerk Westeuropas reichen offenbar Sieben-Meilen Stiefel." Den Anwohnern drohe so nicht nur ein Verlust an Lebensqualität, sondern auch eine "kalte Enteignung" ihrer Häuser.

Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Frage, wie die bundesdeutschen CO2-Reduktionsziele erreicht werden können, sieht der BUND in dem Kohlemeiler zudem ein massives Hindernis für den notwendigen Klimaschutz. "Das Kraftwerk Datteln 4 würde schlimmstenfalls jährlich bis zu 8,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid in die Luft blasen", konstatierte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. "Eine effiziente Nutzung in Kraft-Wärme-Kopplung ist kaum vorgesehen, zudem genügt das Kraftwerk nicht den Flexibilitätsanforderungen des zukünftigen Strommarktes." Auch die Behauptung, das Kraftwerk sei für die Bahnstrom- und Fernwärmebereitstellung erforderlich, habe sich in Luft aufgelöst. Bereits seit mehr als einem Jahr fährt die Bahn auch ohne ein Kohlekraftwerk Datteln. Angesichts der existierenden Überkapazitäten an fossilen Kraftwerken fehle dem Vorhaben somit jegliche energiewirtschaftliche Rechtfertigung.

Unterm Strich, so das BUND-Fazit, unterscheidet sich das Projekt Datteln 4 in 2015 in entscheidenden Punkten nicht von 2006 und entspricht noch nicht einmal dem Stand der Technik, zum Beispiel im Hinblick auf den Quecksilberausstoß. Die Genehmigungsfähigkeit sei damit offenkundig auch weiterhin nicht gegeben.

Die aktuelle BUND-Stellungnahme (ohne Anlagen), eine Kurzfassung sowie weitere Infos zum Kraftwerk Datteln 4:
www.bund-nrw.de/datteln

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Quelle:
Presseinformation, 29.05.2015
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2015

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