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STELLUNGNAHME/277: Nationaler Aktionsplan für nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht ausreichend (AÖW)


Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft

Pressemitteilung - 8. März 2016

Nationaler Aktionsplan für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht ausreichend


Berlin. Zur Halbzeitbewertung des Nationalen Aktionsplans zur Nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) erklärte die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) Christa Hecht, dass dessen Ziele wegen der schleppenden Umsetzung von Maßnahmen kaum erreicht werden könnten. Er werde damit dem Ziel eines Leitdokumentes nicht gerecht.

Bisher fehlt es nach Ansicht der AöW an wirksamen Kontroll-, Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen behördlicherseits. Solange dies nicht politischer Wille ist und sich nicht im tatsächlichen Vollzug widerspiegelt, laufen nach AöW-Ansicht auch die Empfehlungen des NAP und die zahlreichen Regelungen zum Einsatz von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PBSM) ins Leere.

Anhand von Demonstrationsbetrieben ist erkennbar, dass mit personell und zeitlich aufwändiger Intensivberatung zwar eine Reduktion der PBSM-Einsätze um etwa 10-15 % erzielt werden kann. Das Ziel, 50% aller Betriebe zur Anwendung der freiwilligen Leitlinien zu bewegen, erscheint vor diesem Hintergrund aber kaum erreichbar.

Aus dem Monitoring für das Grundwasser nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einigen Bundesländern muss festgestellt werden, dass seit dem letzten Bewirtschaftungsplan kaum Erfolge in der Verminderung von Nitrat- und PBSM-Belastung erkennbar sind. Hier hat die Beratung anscheinend keine Wirkung gezeigt. Ein differenzierteres Bild könnte sich allenfalls über die Betrachtung mehrerer, auch oberflächennaher, Grundwasserleiter ergeben, wenn sich dort Tendenzen erkennen lassen.

Aus dem Monitoring für Kleingewässer gemäß WRRL liegen bereits zahlreiche Daten vor. Aber eine Bewertung der Belastung dieser Gewässer mit PBSM wie bisher nur anhand von einzelnen Stichproben im Jahresverlauf ist nach den letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht ausreichend, da erst die zeitlich hochaufgelöste Betrachtung das wahre Ausmaß an Spitzenwerten zu Tage bringt.

Betrachtet man die Diskussionen im Rahmen der neuen Bewirtschaftungspläne gemäß WRRL ab 2015, so wird aber auch eine Diskrepanz zwischen den mit maximaler Akribie betrachteten Punktquellen-Einleitungen (Kläranlagen, Sonderbauwerke, industrielle Nutzungen etc.) und den kaum ansatzweise untersuchten Einträgen aus diffusen Quellen (Landwirtschaft, Klein- und Hausgärten, Balkonbepflanzungen, Grünanlagen) andererseits bei der behördlichen Bewertung und der Festsetzung von Maßnahmen erkennbar.

Bemängelt wird von der AöW auch, dass die Indikatoren für den Stand der Umsetzung des NAP in seiner Gesamtheit unklar sind. Wie die Tabelle zum Deutschen Pflanzenschutzindex 2015 auf der NAP-Homepage zeige, liegen für zahlreiche Indikatoren nur unzureichende Datengrundlagen oder sogar auch keine quantitativen Ziele vor.

Deshalb erklärt die AöW zur Halbzeitbilanz, dass die inzwischen seit Jahrzehnten praktizierte Beratung und die Freiwilligkeit z. B. der Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz offensichtlich nicht wirksam genug sind und durch verbindlichere Maßnahmen ersetzt werden sollten. Es sollte außerdem überprüft werden, ob die Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln noch zeitgemäß ist. So sei zu fragen, ob akute und chronisch ökotoxikologische Auswirkungen der Wirkstoffe z. B. auf Fließgewässer bisher realistisch in den Verfahren erfasst werden.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Zuletzt geändert am: 08 Mar 2016 um 2:56 pm

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Quelle:
Pressemitteilung, 08.03.2016
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2016

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