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STELLUNGNAHME/287: Verfahren Elbquerung-A20 - Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig (LNV)


Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. - 28. April 2016

A20: Landespolitik muss EU-Umweltrecht endlich ernst nehmen!


Die Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, der BUND Schleswig-Holstein, der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein (LNV) und der NABU Schleswig-Holstein stellen anlässlich der heutigen Entscheidungsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Verfahren Elbquerung-A20 fest:

Die Verbände stellen mit Befriedigung fest, dass das heutige Urteil zu ihren Gunsten ausgegangen ist, obwohl das beklagte Land in der mündlichen Verhandlung zahlreiche auch gravierende Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses vornehmen durfte, und damit im buchstäblich letzten Moment der Kritik der Kläger gefolgt ist.

Das Bundesverwaltungsgericht ist der Kritik der Verbände an der Missachtung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie gefolgt und hat deshalb den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Ausführungen des Gerichts zeigen auch, wie wichtig die Öffentlichkeitsbeteiligung für solche Verfahren ist. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung muss nun nachgeholt werden. Sie ist unabdingbar, um die Qualität solcher Verfahren zu gewährleisten. Nun muss vorher der fragliche Fachbeitrag auch erst neu erarbeitet werden.

Ähnlich wie bei der FFH-Richtlinie wird von der Landesregierung die konsequente Umsetzung der seit 2000 geltenden EU-Wasserrahmenrichtlinie missachtet. Dem für die Planfeststellung verantwortlichen Landesbetrieb für Verkehr ist dabei weniger der Vorwurf zu machen als der Landespolitik, die bis zum Urteil zur Weservertiefung im letzten Jahr die klar ausformulierten Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie einfach nicht ernst genommen hat.

Gleichwohl sind die Verbände von der Entscheidung des Gerichtes überrascht. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung war durchaus damit zu rechnen, dass das Bundesverwaltungsgericht noch weiter gehende Mängel der Planung aufgreifen würde. Einige dieser Fragen gerade zum wichtigen Bereich des Naturschutzes hat das Bundesverwaltungsgericht zur Lösung in den Folgeabschnitt verschoben. Die Verbände warten hier mit Spannung auf die Lösungsvorschläge der Verwaltung.

LNV auf Twitter: www.twitter.com/lnv_sh

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Quelle:
Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV)
Burgstraße 4, 24103 Kiel
Tel.: 0431/93027, Fax: 0431/92047
Internet: www.LNV-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2016

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