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STELLUNGNAHME/548: Wasserentnahmeentgelt - Einheitliche Regelung für Gewässerschutz überfällig (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 6. März 2019

BUND-Studie zum Wasserentnahmeentgelt: Einheitliche Regelung für Gewässerschutz überfällig


Berlin. Im Rahmen einer aktuellen Auswertung zu Wasserentnahmeentgelten der Länder fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine einheitliche Regelung zum Wasserentnahmeentgelt auf Bundesebene. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass 13 von 16 Bundesländern eigene Gesetze verabschiedet haben. Um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern aufzuheben und um finanziellen Spielraum für einen besseren Gewässerschutz zu erhalten, sind aber bundesweit einheitliche Regeln notwendig", so Laura von Vittorelli, Gewässer-Expertin beim BUND, zur heute vorgelegten Studie.

Von Vittorelli erläutert: "Das gemeinsame europäische Ziel ist, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten ökologischen Zustand sind. Deutschland ist auch deshalb noch weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen, weil finanzielle und personelle Ressourcen für die nötigen Maßnahmen fehlen. Einheitliche Regeln zum Wasserentgelt schaffen hier Abhilfe, weil darüber Maßnahmen wie Renaturierungen, Rückbau von Querbauwerken und Wiederansiedlungsprojekte finanziert werden können." Entscheidend für eine gute Regelung über die Entgelthöhe sei, dass das Verursacherprinzip gelte. Nur so werde eine Lenkungswirkung erzielt, bei der diejenigen zahlen müssen, die das Wasser verunreinigen und nicht die Verbraucher.

Das Wasserentnahmeentgelt, auch Wasserabgabe, Wassercent oder veraltet Wasserpfennig genannt, ist eine landesspezifisch ausgestaltete Abgabe für die Entnahme, das Fördern, Ableiten oder die vergleichbare Verwendung von Grundwasser oder Wasser aus Oberflächengewässern. "Wir brauchen einen nachhaltigeren und ökologischeren Umgang mit der Ressource Wasser", mahnt die BUND-Expertin. "Wirtschaftszweige, die Wasser nutzen, sollten nicht von der Entrichtung eines Wasserentnahmeentgeltes ausgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für die Landwirtschaft oder den Bergbau. Vielmehr sollten diese Verursacher sogar höhere Abgabesätze zahlen, als beispielsweise für die Entnahme von Trinkwasser zu entrichten sind."

Hintergrund zum Wasserentnahmeentgelt: Das Wasserentnahmeentgelt soll in erster Linie dem vorsorgenden Ressourcenschutz dienen, wobei das Entgelt als lenkende Gegenleistungsabgabe erhoben wird. So erhält der Entnehmende einen individuellen Sondervorteil, indem er auf den Wasserhaushalt zugreifen darf, der als Gut der Allgemeinheit gilt. Für diesen Sondervorteil hat er ein entsprechendes Entgelt zu entrichten, dessen Höhe aktuell die Länder selbst bestimmen. Jedoch kann auch von Bundesseite ein einheitliches Wasserentnahmeentgelt eingeführt werden.

Die BUND-Studie finden Sie unter:
www.bund.net/wasserentnahme-studie

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 06.03.2019
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Tel. 030/27586-457, Fax. 030/27586-440
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2019

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