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STELLUNGNAHME/568: Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz geht nicht weit genug (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 9. September 2019 NABU: Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz geht nicht weit genug

Miller: Es fehlen Abfallvermeidungsziele und Vorgaben zum Einsatz von Rezyklaten


Berlin - Anlässlich der bis heute laufenden Verbändeanhörung zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes begrüßt der NABU zahlreiche Neuerungen im Entwurf, sieht aber auch Nachholbedarf bei klaren Vorgaben. "Das Umweltministerium hat viele gute Ideen zur Vermeidung von Abfällen und für eine erweiterte Produktverantwortung. Aber wo bleibt eine verbindliche Quote, die Hersteller zwingt mehr Rezyklate in ihren Produkten und Verpackungen einzusetzen? Wo bleiben strikte Vorgaben für Händler, die ihre Retouren und nicht verkaufte Artikel nicht mehr legal vernichten dürfen? Man schreckt augenscheinlich davor zurück, die Wirtschaft zu verpflichten, ihre Waren kreislauffähig zu gestalten", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Als positiv bewertet der NABU, dass das Thema Abfallvermeidung stärker in den Vordergrund gerückt wird. Leider resultieren daraus aber keine klaren Verpflichtungen für Behörden und Unternehmen. Es gebe erste richtige Ansätze, um Hersteller, die besonders viel Müll in der Umwelt verursachen, finanziell zu beteiligen, etwa an städtischen Säuberungsaktionen. Positiv sei auch, dass in Zukunft die Bundesbehörden verstärkt umweltfreundliche Produkte, zum Beispiel mit hohem Rezyklat-Anteil, beschaffen sollen.

Gleichzeitig verpasse es das Umweltministerium, mit dem Gesetzentwurf einen klaren Fahrplan für eine zukünftige Kreislaufwirtschaft aufzustellen. Durch eine geplante Recyclingquote von 65 Prozent bis 2035 werden bereits heute realisierbare Recyclingziele in eine ferne Zukunft verschoben. "Dass Deutschland hier nur eine bereits bestehende EU-Vorgabe umsetzen will, ist besonders ambitionslos", kritisiert Miller.

"Wenn wir weg von der Verbrennung und Deponierung unserer Siedlungsabfälle und hin zu mehr Wiederverwendung und Recycling kommen wollen, brauchen wir mehr reparatur- und recyclingfreundliches Design, eine Rezyklat-Einsatzquote, eine flächendeckende Biotonne in ganz Deutschland und eine wesentlich bessere Abfallberatung als bisher", fordert Sascha Roth, NABU-Abfallexperte. Es stehe zu befürchten, dass in der noch ausstehenden Ressortabstimmung zwischen den Ministerien viele gute Ansätze bei der Produktverantwortung oder der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung zurückgenommen werden. Der NABU fordert die beteiligten Ministerien dazu auf, dem Umweltministerium in diesen Punkten zu folgen.


Die Stellungnahmen des NABU zur Novelle zum Download:
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/abfallpolitik/190906_nabu_krwg_stellungnahme_kurz.pdf
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/abfallpolitik/190906_nabu_krwg_stellungnahme_lang.pdf

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 99/19, 09.09.2019
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2019

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