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BERICHT/087: Kohlepatt Brandenburg - Tic Tac Toe ... (SB)


Rechtsgutachten "Berlins Gestaltungsmöglichkeiten bei der Braunkohleplanung"

BUND-Pressekonferenz am 9. Juli 2014 in Berlin-Schöneberg



Ungeachtet zahlreicher Proteste in der Öffentlichkeit, rund 120.000 Einwendungen und der Besetzung der Linkspartei-Zentrale in Berlin beschloß das Kabinett in Brandenburg mit den Stimmen Der Linken am 3. Juni den Braunkohleplan zum Tagebau Welzow-Süd II in der Lausitz. Damit macht das Land den Weg frei für weitere konkrete Planungen des Tagebaus, die Zwangsumsiedlung von mehr als 800 Menschen und die Verstromung weiterer 200 Millionen Tonnen Braunkohle, die 200 Millionen Tonnen CO2 freisetzen würde. Auf Welzow-Süd II sollen mit Jänschwalde-Nord, Nochten 2, Spremberg-Ost, Bagenz-Ost und Gubin-Brody weitere neue Tagebaue folgen, was die Behauptung, es handle sich bei der Braunkohleverstromung um eine Brückentechnologie, ad absurdum führt. In Zeiten des hereinbrechenden Klimawandels und der vielbeschworenen Energiewende ausgerechnet auf die klimaschädlichste Form der Stromerzeugung zu setzen, darf nicht unwidersprochen bleiben!

Der Vattenfall-Konzern will südlich von Cottbus für Welzow-Süd II weitere 1900 Hektar abbaggern, um Braunkohle für seine Kraftwerke zu gewinnen. Dazu sollen aus Proschim, Lindenfeld und einem Ortsteil Welzows 810 Menschen umgesiedelt werden. Die Stadt Welzow würde auf einer Halbinsel und der Ort Lieske auf einem schmalen Streifen zwischen altem und neuem Bergbau eingeklemmt werden, Bahnsdorf stünde direkt an der Tagebaukante. Von 2027 bis 2042 würde hier Kohle gefördert, danach ein "Welzower See" von 1600 Hektar Fläche geflutet werden, der aber wie die benachbarten Tagebauseen versauern und wegen Rutschungsgefahr gesperrt werden könnte.

Landwirte würden ihre Ackerflächen verlieren und müßten auf der Bergbaukippe wirtschaften, wo die Böden erst nach Jahrzehnten annehmbare Erträge bringen. Der Firmenverbund Proschim fürchtet um die Existenz seiner derzeit 89 Angestellten, Welzow müßte mit einem Einwohnerverlust rechnen, den die Stadt nicht mehr verkraften kann. Das Leben an der Grubenkante ist dauerhaft mit zahlreichen Einschränkungen verbunden: Lärm, Staub, Verlust des Umlandes und Schädigung des Wirtschaftsstandorts führen zu gravierenden Einbußen an Lebensqualität und Existenzmöglichkeiten.

Der neue Tagebau würde den Zustand des Grundwassers im Gebiet noch weiter verschlechtern und durch Entwässerung tieferer Schichten Versauerung und Sulfateintrag in die Oberflächengewässer erhöhen. Da zur Stadt Welzow keinerlei Dichtwand vorgesehen ist, drohen hier weitere Bergschäden bei der Absenkung wie beim Wiederanstieg des Grundwassers.

Dabei liefert das Abbaugebiet schon heute einen deutlichen Überschuß an Strom aus Erneuerbaren Energien. Im Dorf Proschim sind Fotovoltaikanlagen und eine Biogasanlage installiert. Auf dem Gelände des Flugplatzes befindet sich ein Solarpark im Aufbau. In direkter Nachbarschaft zum Abbaugebiet wurden bereits 1997 vier Windkraftanlagen aufgestellt. Die längst vollzogene Energiewende vor Ort soll dem Braunkohletagebau genauso zum Opfer fallen wie die gesamte gewachsene Kulturlandschaft, deren geologische Struktur und Bewuchs ebenso unwiederbringlich verschwänden wie zahlreiche Zeugnisse der sorbisch/wendischen Geschichte und Identität.

Auf der Pressekonferenz - Foto: © 2014 by Schattenblick

Christine Kühnel, Stefan Taschner, Axel Kruschat, Dirk Teßmer
Foto: © 2014 by Schattenblick


Berlin darf sich nicht vor der Braunkohlefrage drücken!

Am 9. Juli stellten der BUND-Berlin und das BürgerBegehren Klimaschutz (BBK) auf einer Pressekonferenz in Berlin-Schöneberg ein Rechtsgutachten zu "Berlins Gestaltungsmöglichkeiten bei der Braunkohleplanung" vor. Es wurde von dem Frankfurter Rechtsanwalt Dirk Teßmer erstellt und belegt, daß der Berliner Senat durchaus Einfluß auf die Planung für Welzow-Süd II und perspektivisch alle weiteren noch anstehenden Tagebaue in Brandenburg nehmen kann.

Wie Dr. Stefan Taschner (BBK) eingangs darlegte, sei das Thema Braunkohletagebau in den zurückliegenden Tagen in Brandenburg kontrovers diskutiert worden. Das dortige Kabinett hat grünes Licht für den neuen Tagebau Welzow-Süd II gegeben, was zahlreiche Proteste vor Ort zur Folge hatte. Am 7. Juli stimmte auch der Sächsische Braunkohleausschuß dem Vorhaben zu. In beiden Bundesländern seien also auf politischem Weg die Weichen gestellt worden, auf Jahrzehnte hinaus die klimafeindlichste Art der Energieerzeugung mit den höchsten CO2-Werten zu favorisieren. Das seien schlechte Nachrichten für alle, die den Klimaschutz ernst nehmen, wozu nach dessen eigener Aussage auch der Berliner Senat gehört, der für eine klimaneutrale Stadt eintritt. Das Erstellen der Braunkohlepläne in der Lausitz sei Teil der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg.

Stefan Taschner in der Pressekonferenz - Foto: © 2014 by Schattenblick

Bürger erheben Einspruch
Foto: © 2014 by Schattenblick

Dirk Teßmer, der als Rechtsanwalt seit 15 Jahren auch im Bereich Braunkohleplanung tätig ist und über fundierte Erfahrungen im Land Brandenburg verfügt, bezeichnete es in Zeiten der Energiewende als sehr befremdlich, weiter auf Braunkohle zu setzen. Es existierten indessen klare Rechtsvorschriften, die in diesen Konstrukten und Verfahren zu beachten seien. So besteht im Unterschied zu anderen Bundesländern zwischen Berlin und Brandenburg seit der gescheiterten Fusion zumindest eine enge Verzahnung auf verschiedenen Verwaltungsebenen, was insbesondere für die gemeinsame Landesplanung gilt.

Berlin könnte demnach über eine Reihe von Ansatzpunkten auf Brandenburg einwirken. So ist im Landesplanungsvertrag festgelegt, daß aus Vertretern beider Länder eine gemeinsame Planungsbehörde gebildet wird. Berlin hat also durch seine Mitarbeiter die Möglichkeit, direkt am Planungsprozeß mitzuwirken. Mangels Einblick in die internen Vorgänge wisse man als Außenstehender nicht, was im einzelnen erfolgt oder nicht erfolgt ist. Teßmer, der auch Betroffene in dem Verfahren vertritt, ist jedoch bekannt, daß Vertreter Berlins weder bei Erörterungsterminen noch in Form von Stellungnahmen darin in Erscheinung getreten sind.

Zudem gibt es Institutionen wie die Landesplanungskonferenz, deren Aufgabe darin besteht, bei Grundsatzfragen auf planerischer Ebene, die das ganze Land betreffen, zu debattieren. Einberufen wird sie entweder durch den Regierenden Bürgermeister oder den Ministerpräsidenten von Brandenburg, wobei es keinen festen Turnus gibt, sondern bei Bedarf getagt wird. Wann das der Fall ist, wird von Rechtsvorschriften geregelt - dem Landesentwicklungsprogramm von 2007 und dem Entwicklungsplan von 2009, den das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 24. Juni aufgehoben hat, so daß derzeit der Entwicklungsplan von 2004 gilt.

Eine Ebene darunter gibt es den Regionalplanungsrat, der für Braunkohle zuständig ist. Auch hier sind Abstimmungsprozesse vorgesehen, die einberufen werden können. Zudem besteht wie in jedem formellen Verfahren die Möglichkeit, daß sich Träger öffentlicher Belange auch länderübergreifend einbringen. In den Planungsunterlagen habe er jedoch keine Hinweise gefunden, daß davon jemals Gebrauch gemacht wurde, so Teßmer.

Dirk Teßmer in der Pressekonferenz - Foto: © 2014 by Schattenblick

Experte für Umweltrecht plädiert für Einflußnahme Berlins
Foto: © 2014 by Schattenblick

Seiner Auffassung nach hätte die Landesplanungskonferenz schon deshalb einberufen werden müssen, weil der Landesentwicklungsplan 2009 wegen eines Formfehlers vom OVG aufgehoben worden ist. Damit fehlt eine der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für den Braunkohletagebau, da vorerst der Plan von 2004 samt den darin enthaltenen Zweifeln gilt, ob man Braunkohle entsprechend den Zielen der Landesplanung verträglich aufschließen kann.

Wenngleich der Braunkohleplan nun im Brandenburger und Sächsischen Kabinett verabschiedet worden ist, bleiben noch Handlungsmöglichkeiten. Da die Verordnung derzeit intensiv rechtlich geprüft werden muß, wird sie wohl nicht so bald veröffentlicht und damit rechtskräftig werden. Das Land Berlin sollte rasch die Landesplanungskonferenz einberufen und auf Brandenburg einwirken, sich den Vorgang noch einmal vorzunehmen und ihn mindestens so lange auf Eis zu legen, bis man einen neuen Landesentwicklungsplan erstellt hat, oder am besten ganz darauf zu verzichten. Berlin kann Brandenburg zwar nicht vorschreiben, was es zu tun hat, doch gibt es das Prinzip des Einvernehmens und der Kooperation, so daß das Land Berlin faktisch im politischen Zusammenwirken Einflußmöglichkeiten hat.

Sollte die Verordnung zuvor im Amtsblatt veröffentlicht werden, ändert das nichts daran, daß die Landesplanungskonferenz durchgeführt werden sollte. Verordnungen können immer noch geändert werden. Spannend wäre laut Teßmer außerdem zu prüfen, ob es auf dem Rechtsweg Möglichkeiten für Berlin gibt, gegen den Braunkohleplan vorzugehen. Eine klare politische Aussage Berlins, daß man sich zum Vorhaben Braunkohle bekennt oder es im Gegenteil ablehnt, sei nicht bekannt. Man entzieht sich somit einer Verantwortung, der man sich eigentlich stellen müßte.

Berlin ist durch den Braunkohletagebau in Brandenburg in mehrfacher Hinsicht betroffen. Es geht um Gewässerschutz, Grundwasserschutz, Trinkwasserschutz, Luftqualität, Freiraumentwicklung und natürlich die Reduzierung der Energieerzeugung aus anderen Quellen als regenerativen, die "auf ein unverzichtbares Minimum" reduziert werden soll, also um originäre Aufgaben des Landes Berlin.

Laut Axel Kruschat, BUND-Landesgeschäftsführer Brandenburg, wäre der Berliner Senat gut beraten, sich kritisch an diesem Verfahren zu beteiligen. Brandenburg hat sich das Klimaschutzziel 25 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr bis 2030 gesetzt. Da man jetzt bei ca. 60 Mio. Tonnen liege, habe der Kabinettsbeschluß zur Braunkohle dieses Klimaschutzziel in den Papierkorb geworfen, da es bei Aufschluß des weiteren Tagebaus und der dahinterstehenden Kraftwerksauslastung unmöglich zu erreichen sei.

Für Berlin komme unmittelbar die Belastung der Gewässer durch Sulfate zum Tragen. Da die Einzugsgebiete der Spree auch die ehemaligen Kippenflächen und die aktiven Tagebaue umfassen, erfolgt ein Eintrag nach Berlin, der dort die Gewässer verunreinigt und Probleme bei der Trinkwasserversorgung mit sich bringt. Verschiedene Gutachten der Planungsfirma G.E.O.S zu möglichen Auswirkungen der Brandenburger Energiestrategien kommen hinsichtlich der Maximalbelastung für den Sulfattransport in der Spree auf Werte zwischen 213 und 252 mg je Liter. Berücksichtigt man, daß der zulässige Grenzwert für Trinkwasser bei 250 mg je Liter liegt, wird das Ausmaß der Belastung deutlich.

Axel Kruschat in der Pressekonferenz - Foto: © 2014 by Schattenblick

Macht sich Sorgen um braunkohlebedingte Wasserverschmutzung
Foto: © 2014 by Schattenblick

Die aktuellen Tagebaue wie Welzow-Süd I leiten ihr abgepumptes Sümpfungswasser über Einleitstellen in Flüsse, die wiederum in die Spree münden. Das Wasser ist braun vom Eisenocker. In der wasserrechtlichen Genehmigung des Tagebaus stößt man auf Zahlen von 250 mg je Liter bis über 600 mg je Liter. Weiteres Sümpfungswasser aus Welzow-Süd I fließt über ein Naturschutzgebiet in den Spreewald. Wie es in der Genehmigung heißt, gibt es keine wirtschaftlich vertretbaren Sulfatabtrennungstechnologien. Es gibt folglich auch keine Grenzwerte für Sulfate, die der Betreiber Vattenfall unbegrenzt einleiten kann. Das würde bei Welzow-Süd II auch nicht anders aussehen, worauf dann der Berliner Senat keinen Einfluß mehr hätte, weil das Bergamt Brandenburg im Rahmen einer gebundenen Entscheidung dafür zuständig wäre.

Im Braunkohleplanungsprozeß sind viele Kritikpunkte geäußert worden, darunter der, daß hinsichtlich der Sulfatbelastung so gut wie keine Ziele festgelegt wurden. Ein Gutachten von Dr. Harald Friedrich, der selber lange Jahre im Braunkohlebergbau NRW tätig war, weist nach, daß man durch die Kalkung der Kippenflächen das Sulfat neutralisieren und binden könnte. Da man das bislang nicht praktiziert, wird aus dem Tagebaurestloch und den Kippen das Sulfat mobilisiert und ausgespült, so daß künftig auch in Berlin erheblich höhere Werte zu erwarten sind. Eine Normalisierung der Verhältnisse wird nach Expertenschätzung bis zu 200 Jahre dauern. Ein Unternehmen, das so lange existiert, wird es kaum geben, weshalb künftige Generationen niemanden mehr zur Verantwortung ziehen können. Also muß die Gesellschaft zahlen, um diese Schäden wieder auszugleichen. Da in Berlin ein Hauptteil des Trinkwassers aus dem Uferfiltrat der Spree gewonnen wird, muß ein zu hoher Sulfatgehalt unter erheblichen Kosten reduziert werden.

Die G.E.O.S-Gutachten klammern den regionalen Klimawandel in Brandenburg aus. Szenarios gehen jedoch davon aus, daß sich die jahreszeitliche Verteilung der Niederschläge ändert und mit stärkeren Niederschlägen in den Wintermonaten wie auch häufigerer Trockenheit im Sommer sowie mit Extremwetterereignissen zu rechnen ist. Da Hochwasser das Sulfat im Sediment des Einzugsbereichs mobilisiert und Niedrigwasser die Sulfatkonzentration im Wasser erhöht, verstärken die zu erwartenden Klimaänderungen die Problematik. Es gab im Sommer 2003 schon einmal die Situation, daß das Spreewasser nicht ausreichte, um den Grenzwert einzuhalten. Die Spree zu füllen, die Landwirtschaft zu versorgen und überdies die Restlöcher des Tagebaus zu füllen, wird in dieser Gesamtheit in den Szenerien bislang kaum berücksichtigt.

Zudem werden durch die Kraftwerke Jänschwalde, Schwarze Pumpe und Boxberg etwa 80 Mio. m3 Wasser pro Jahr entzogen und durch die Kühltürme in Form von Dampfwolken abgeblasen, so daß diese gewaltige Menge dem Spreekreislauf nicht mehr zur Verfügung steht. Kämen Welzow-Süd II, Jänschwalde-Nord und die anderen geplanten Tagebaue hinzu, würde das bis 2067 so bleiben.

Aus diesen Gründen, die Berlin mittel- und unmittelbar betreffen, sollte sich der Senat einmischen, so Kruschat. Wie Teßmer dazu anmerkte, habe man es nur im Braunkohleplan mit einer ergebnisoffenen, also der politischen Einflußnahme zugänglichen Phase zu tun. Im nachfolgenden bergrechtlichen Genehmigungsverfahren hat das Unternehmen einen Anspruch darauf, die Genehmigung zu bekommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hingegen gibt es im Planungsverfahren weder derartige Ansprüche noch einen Antragsteller. Die Planung der Länder Berlin und Brandenburg ist Ausdruck eigenständigen politischen Willens, erst später tritt Vattenfall auf den Plan. Berlin könnte also in der Planung Maßgaben hinsichtlich der Wasser- und Luftbelastung setzen, gegen die es für den Konzern keinen Klageweg gibt. Das sei der maßgebliche Unterschied zum späteren Verfahren.

Nach den Worten von Christiane Kühnel, Sprecherin des BUND-Arbeitskreises Klima und Energie, hat es der Berliner Senat augenscheinlich verschlafen, sich an jenen Stellen einzubringen, an denen das möglich gewesen wäre, nämlich in der gemeinsamen Landesplanung. Daher fordere man die Einberufung einer Landesplanungskonferenz, um jetzt noch Einfluß zu nehmen - sei es, um neue Tagebaue zu verhindern oder wenigstens Maßgaben zu treffen, die gewisse Auswirkungen abmildern. Der Berliner Senat habe diese Möglichkeit der Einflußnahme und die Verantwortung, sie zu nutzen, um die Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Der Berliner Bürgermeister ist aufgefordert, eine Landesplanungskonferenz einzuberufen, um in Zukunft Einfluß über die Landesentwicklungsplanung zu nehmen, so daß keine weiteren Tagebaue mehr möglich sind.


Konkrete Schritte auf der politischen Bühne

Auf Nachfrage des Schattenblick, mit welchen Mitteln man den Regierenden Bürgermeister dazu bewegen könnte, die Landesplanungskonferenz einzuberufen, erwiderten die Referentinnen und Referenten, daß dieses in Berlin bislang wenig bekannte Thema publik gemacht werden soll, um darüber politischen Druck auszuüben. Parallel dazu habe die Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus erste Anträge in diesem Sinne gestellt. In einer Sitzung habe sich der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller (SPD), auf entsprechende Fragen jedoch sehr vage geäußert. Daher müßten Opposition und Zivilgesellschaft zusammenwirken, um die Regierung zum Handeln zu bewegen.

Die Partei Die Linke spricht sich bundespolitisch klar gegen Braunkohle aus, hat jedoch in Brandenburg dem Aufschluß weiterer Tagebaue zugestimmt. Es würden nun in Berlin Gespräche mit der Linksfraktion geführt, wobei man hoffe, daß sich über die Bundespartei und andere Länderverbände Der Linken auch in Berlin eine Gegenposition durchsetzen wird. Vorerst sei das noch eine Baustelle, und man wünsche sich, daß sich die Linkspartei auch in Berlin offensiver gegen die Braunkohle ausspricht.

Bei der nicht erfolgten Einberufung der Landesplanungskommission könne man nicht von einer Rechtslücke sprechen. Das Mandat, tätig zu werden, habe die gewählte Regierung, deren Aufgabe es ist, die Landesplanung zu betreiben, und die über den Verwaltungsapparat ihre Mitarbeiter in die Planungsabteilungen schickt. Es sei originäre Kompetenz und Aufgabe insbesondere des Regierenden Bürgermeisters, das auf die Tagesordnung zu setzen. Die Abgeordneten können ihn über entsprechende Beschlußlagen anweisen, tätig zu werden. Die Opposition kann dies beantragen, und das Abgeordnetenhaus muß dann Farbe bekennen.

Altbaufassade mit Schildern des BUND - Foto: © 2014 by Schattenblick

Landesgeschäftsstelle des BUND-Berlin im Stadtteil Schöneberg
Foto: © 2014 by Schattenblick

28. Juli 2014