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INTERVIEW/130: Wohnstube Meer - dem Meer, dem Land, dem Rest der Welt ... der Seevölkerrechtler Erik van Doorn im Gespräch (SB)


"Ein anderes Meer ist möglich!"

Zur Konferenz "über die Grenzen des Blauen Wachstums und die Zukunft der Meere" eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses vom 15. - 17. Mai 2014 im Konsul-Hackfeld-Haus in Bremen

Erik van Doorn über eine Vision zur Meeresgovernance, Gewohnheitsrecht und Meere als gemeinsames Erbe der Menschheit



Die territoriale Souveränität endet dort, wo die Kraft der Waffen endet. [1] Mit dieser pragmatischen Erklärung schrieb der Niederländer Cornelis van Bijnkershoek (1673 - 1743) Seerechtsgeschichte. Weil zu seiner Zeit die Kanonen von Land aus ungefähr drei Seemeilen weit schießen konnten, wurde hieraus die "Kanonenschußweite" (cannon shot rule), die sogenannte 3-Meilen-Zone, abgeleitet. Die Kanonen schossen schon bald sehr viel weiter als drei Seemeilen, dennoch behielt die territoriale Grenze lange Zeit Rechtsgültigkeit.

Die neuzeitlichen "Kanonen", per Joystick ferngelenkt aus sicherer Warte, treffen jeden Ort auf dem Globus, was den heutigen Kanonieren weder über die Meere noch das Land Hoheitsrechte verleiht. Im 1982 beschlossenen und 1994 in Kraft getretenen Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen (englisch: United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) wird, vereinfacht gesagt, zwischen dem zwölf Seemeilen breiten Küstenmeer, in dem volle Souveränität ausgeübt wird, der Ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Festlandsockel, die bis zu 200 Seemeilen ins Meer ragen und für die zumindest noch souveräne Rechte über Ressourcen ausgeübt werden, und der Hohen See sowie dem Tiefseeboden, dem "Gebiet" (engl.: the Area), unterschieden.

Die Hohe See wird weitgehend mit Freiheiten, z.B. zum Fischfang, zur Schiffahrt und zur Forschung, in Verbindung gebracht. Im Gegensatz dazu wird der Tiefseeboden mit Blick auf seine mineralischen Ressourcen ausdrücklich als "gemeinsames Erbe der Menschheit" bezeichnet. Es soll gemeinsam verwaltet und genutzt werden, was zur Einrichtung einer Internationalen Meeresbodenbehörde in Kingston, Jamaika, geführt hat.

Die Meeresbodenbehörde verwaltet nur den Meeresboden, was vor allem die Bodenschätze betrifft, nicht aber die Wassersäule darüber. Das ist nur eine der Lücken, die das Seerechtsübereinkommen gelassen hat. Man war froh, daß es überhaupt zustandekam, auch wenn sich der damalige maltesische Botschafter bei den Vereinten Nationen, Arvid Pardo, der als einer der gedanklichen Wegbereiter des Abkommens gilt, über die Schaffung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone "sehr enttäuscht" zeigte. Pardo habe das Gegenteil von der Privatisierung, die schließlich im Seerechtsübereinkommen verankert wurde, gewollt, berichtete der Doktorand Erik van Doorn auf der Konferenz "Ein anderes Meer ist möglich! Über die Grenzen des Blauen Wachstums und die Zukunft der Meere" in Bremen. Dort hielt er am Samstag, den 17. Mai 2014, den Vortrag "Die Meere - Schwarzes Loch im Völkerrecht?" und stand in der anschließenden Diskussion Rede und Antwort.

Obschon van Doorn die Frage seines Vortragstitels gleich zu Beginn mit einem klaren Nein beantwortete, ließ er Lücken des Seerechtsübereinkommens, das als Rahmenabkommen zu verstehen ist, nicht unerwähnt. Zu den Bereichen, die vom SRÜ nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden, gehören Fischerei auf Hoher See, wissenschaftliche Forschungen, sämtliche Aspekte des Klimawandels, maritime Raumplanung, Umgang mit den genetischen Ressourcen und Ausweisung mariner Schutzgebiete. Ungeachtet dessen plädierte van Doorn gegen eine Neuverhandlung des Seerechtsübereinkommens. Denn das würde mindestens zehn Jahre dauern und am Ende wüßte man nicht, ob das, was dabei herauskommt, besser ist als das bestehende Vertragswerk.

Der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat im vergangenen Jahr ein in der Fachwelt viel beachtetes Gutachten herausgegeben. Es trägt den Titel "Welt im Wandel - Menschheitserbe Meer" [2] und enthält eine Vision. Die Souveränitätsrechte der Nationalstaaten in Teilen der Ausschließlichen Wirtschaftszone sollen eingeschränkt und die Kompetenzen an eine neu zu schaffende Welt Ozean Organisation (WOO) übertragen werden. Die würde mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, durch die die Lücken des Seerechtsübereinkommens geschlossen und die Ozeane einer einheitlichen Administration unterworfen werden. Der WOO würde dann beispielsweise auch die Meeresbodenbehörde unterstellt. Auf Bedenken stößt der Vorschlag, weil damit das bestehende Seerechtsübereinkommen vielleicht sogar aufgehoben werden könnte. [3]

Am Rande der Bremer Veranstaltung stellte sich Erik van Doorn dem Schattenblick für einige Fragen zur Verfügung.

Beim Interview - Foto: © 2014 by Schattenblick

Erik van Doorn: "Gibt es vielleicht weitere Anwendungen des gemeinsamen Erbes der Menschheit?"
Foto: © 2014 by Schattenblick

Schattenblick (SB): Haben die Verfasser des WBGU-Gutachtens eigentlich nicht gewußt, daß ihre Vision sehr ambitioniert ist angesichts der enormen Interessensunterschiede innerhalb der Staatengemeinschaft?

Erik van Doorn (ED): Ich selbst war an dem Erstellen des Gutachtens nicht beteiligt, habe es auch nicht in seiner ganzen Länge gelesen, sondern mir die Zusammenfassung vorgenommen. Aber ich habe mit Leuten gesprochen, die daran beteiligt waren, und mir ist klargeworden, daß darin absichtlich ein Ideal beschrieben wird. Die Verfasser wissen selbst, daß nicht unbedingt auf allen Gebieten zu erreichen ist, was sie vorschlagen. Das muß aber kein Problem sein, und ich finde es auch einen schönen Ansatz, daß hier einmal das Extreme dargestellt wird, auch wenn nachher weniger davon umgesetzt werden würde.

Mit dem WBGU-Gutachten werden natürlich langfristige Ziele verfolgt, die man nur Schritt für Schritt erreichen kann. Ein erster Schritt, den ich bereits in der Zusammenfassung erkennen kann, ist, daß sie sagen, okay, wir nehmen jetzt mal das, was erfolgreich ist, zum Beispiel diese "Regional-fisheries-management"-Organisationen, und machen daraus dann "Regional-maritime-management"-Organisationen, die erweiterte Zuständigkeiten haben und dann auch noch gegenüber einer Weltmeeresorganisation verantwortlich sind. Ich glaube, das ist gut. Dann muß man natürlich schauen, wie weit die Staaten tatsächlich bereit sind, Souveränitätsrechte aufzugeben.

Das Problem mit der Meeresgovernance auf globaler Ebene besteht darin, daß sie heute bei verschiedenen Organisationen untergebracht ist. Wir haben die Intergovernmental Oceanographic Commission bei der UNESCO in Paris, die International Maritime Organisation, die hauptsächlich für die Schiffahrt zuständig ist, in London und die Fischerei-Abteilung der FAO in Rom, um nur einige Beispiele zu nennen; es gibt noch sehr viele mehr.

Ob man daraus tatsächlich eine Weltmeeresorganisation kreieren kann, wie der WBGU vorschlägt, ist natürlich die Frage, aber den integrativen Ansatz halte ich schon für gut. Zumal in der Meereswissenschaft längst bekannt ist, daß einfach alles miteinander zu tun hat. In den meisten Fällen ist eine Trennung sehr schwierig durchzuführen.

SB: Die Bundesregierung ist nicht an die Vorschläge des WBGU gebunden. Wissen Sie, ob die Regierung schon angefangen hat, das Gutachten beispielsweise in den entsprechenden UN-Gremien zu propagieren?

ED: Ich kenne nicht die Praxis und weiß nicht, ob Frau Merkel tatsächlich mit dem Gutachten rausgeht und sagt: "Schaut mal, was wir hier haben." Ich weiß, daß Deutschland die Ozeane gut vertritt oder zumindest versucht, das zu tun. Beispielsweise hat die Bundeskanzlerin schon mehrmals das GEOMAR in Kiel besucht, und der Staat investiert eine unglaubliche Menge Kapital in die Ozeanforschung. Das sind gute Zeichen. Ich weiß aber nicht, ob anhand des Gutachtens tatsächlich konkrete Pläne aufgestellt werden. Falls nicht, könnte ich mir vorstellen, liegt es mit daran, daß Deutschland weiß, daß das beschriebene Ziel im rechtlichen Sinne derzeit nicht umsetzbar ist. Ich denke, daß eine Schwierigkeit der Verbreitung darin besteht, wenn man sich selbst nicht daran hält.

Man braucht natürlich den internationalen Ansatz, wobei Deutschland ein ganz wichtiger Spieler innerhalb der Europäischen Union ist. Die EU hat zum Beispiel alle Kompetenzen über Fischerei. Ich denke, insbesondere wenn die Meerespolitik der EU mehr und mehr ein Gesicht erhält, daß dann Deutschland am besten erstmal innerhalb der EU Partner für die Ideen des WBGU finden sollte. Auf der Weltebene ist dann sowieso meistens die EU die Spielerin und nicht nur Deutschland.

SB: Auf der Konferenz wurde berichtet, daß der Rüstungskonzern Lockheed Martin im Manganknollengürtel des Pazifiks mit einem Staat zusammenarbeitet, zunächst bei der Exploration, aber mit der Aussicht auf Exploitation von Manganknollen. Wenn es jetzt einzelne Unternehmen mit einem kapitalstarken Hintergrund sind, die voraussichtlich Meeresbodenbergbau betreiben werden, wäre das noch mit der Idee des gemeinsamen Erbes der Menschheit vereinbar?

ED: Das gemeinsame Erbe der Menschheit an sich, wie es ursprünglich in dem Seerechtsübereinkommen geplant war, ist nach dem "implementation agreement" von 1994 verwässert worden. Das gemeinsame Erbe der Menschheit ist vielleicht tatsächlich nicht mehr das, was es ursprünglich einmal war oder wie es gemeint war. Das wurde abgeschwächt, ganz klar, weil man einfach die Staaten, die über die Technologie verfügen, mit an Bord haben möchte. Deswegen wurde das Abkommen sozusagen geöffnet, und es ist nicht einfach ein "implementation agreement", sondern eigentlich eine Änderung von Recht, das es schon gab. Obwohl es ja einen Artikel in dem Seerechtsübereinkommen gibt, in dem gesagt wird, daß das gemeinsame Erbe der Menschheit, wie es jetzt ist, nicht geändert werden darf. [4]

Wenn man das Recht dann implementiert, kann man da natürlich Änderungen anbringen, was auch getan wurde. Das bedeutet, daß es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, Bergbau zu betreiben; Privatunternehmen sind da ganz deutlich mit eingebunden. Ganz große Unternehmen arbeiten dann auch mit ganz kleinen Staaten zusammen, weil sie einen "sponsoring state" [5] brauchen.

Für mich ist der wichtigste Aspekt des gemeinsamen Erbes der Menschheit, was man auf Englisch "benefit sharing" [6] nennt. Wenn man das machte, würden die Gewinne über die ganze Menschheit verteilt. Wie man das dann in der Praxis umsetzt, wissen wir noch nicht. Von verschiedenen Seiten habe ich gehört, daß man anscheinend anfängt, Regelungen zu entwickeln. Aber das ist noch nicht geklärt. Ich rechne nicht damit, daß wir am Ende ein gemeinsames Erbe der Menschheit haben werden, wie das bei Arvid Pardo schon ab 1967 gemeint war. Aber die Praxis muß zeigen, wie weit weg davon wir enden. Oder umgekehrt, wie nah dran wir enden, denn davon weg sind wir ja schon. Was den Unterschied betrifft, habe ich da eher eine passive Einstellung und würde sagen, leider entwickelt sich das Recht am besten, wenn die Aktivität bereits erfolgt. Aber das ist noch nicht soweit und wird, wenn ich den Technologen glauben darf, so schnell nicht stattfinden.

SB: Rein rechtlich gesehen dürfte doch jeder Staat, der das UN-Seerechtsübereinkommen nicht ratifiziert hat, mit dem Meeresbodenbergbau beginnen. Was hindert beispielsweise die USA, die über die Technologie und das Know-how verfügen, daran, das zu tun?

ED: Theoretisch könnten sie runtergehen und machen, was sie wollen. Aber bindendes Recht ist im Völkerrecht nicht nur geschriebenes Recht, sondern auch Gewohnheitsrecht. Wenn sich so viele Staaten daran halten und sagen, daß das Recht ist, dann könnte es sein, daß man ebenfalls sagt, es sollte auch für die USA gelten.

Ich denke aber nicht, daß das so schnell passiert, zumal die USA nie gesagt haben, daß sie nicht mitmachen. So einen Standpunkt würde man dann auf Englisch "persistent objection" [7] nennen. Dann wäre die Anwendung des Gewohnheitsrechts schwierig.

Man könnte auch so argumentieren: Okay, das gemeinsame Erbe der Menschheit ist durch so viele Staaten angenommen worden, beispielsweise schon durch die Generalversammlung Anfang der 1970er Jahre, daß das ein allgemeiner Rechtsgrundsatz ist, der sowieso Gültigkeit hat. Das ist aber sehr abstrakt. Gewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze sind abstrakt, zumindest sind sie abstrakter als geschriebenes Recht.

Das wären einige theoretische Möglichkeiten, um den USA Beschränkungen aufzuerlegen. Ich denke aber nicht, daß die USA das so weit treiben wollen. Wir haben zwar jetzt die Technologien für den Meeresbodenbergbau noch nicht, es ist also noch ein bißchen früh, um darüber zu reden, aber ich weiß, daß das von der Politik in Washington abhängig ist, und Präsident Clinton war schon für die Ratifizierung des Seerechtsübereinkommens. Präsident Bush und Präsident Obama ebenfalls. John F. Kerry wollte das Thema als Sprecher des Senatsausschusses für Foreign Relations eigentlich nach der Präsidentschaftswahl wieder auf den Tisch legen - "wir müssen das mal ratifizieren ..." -, ist dann aber Secretary of State geworden.

Wie das jetzt weitergeht, weiß ich nicht. Wenn die USA das Seerechtsübereinkommen dann doch ratifizieren, ist das eigentlich nur noch für genau den Tiefseebergbau relevant. Weil alle anderen Teile des Seerechtsübereinkommens als Gewohnheitsrecht angesehen und auch angewendet werden. Zum Beispiel arbeitet die US-amerikanische Marine mit dem Seerechtsübereinkommen.

SB: Meine abschließende Frage bezieht sich auf das Walther-Schücking-Institut in Kiel. Wie hat man sich die Arbeit dort vorzustellen - werden beispielsweise im Auftrag der Regierung Rechtsgutachten erstellt oder unterbreitet es auf eigene Initiative hin Vorschläge?

ED: Ich forsche meistens mit Büchern und beschäftige mich in meiner Dissertation mit dem gemeinsamen Erbe der Menschheit vor dem Hintergrund der Frage, ob es dafür möglicherweise weitere Anwendungen gibt. Jetzt gilt das natürlich nur für den Tiefseebergbau, politisch ist es wahrscheinlich undenkbar zu sagen, der Blauflossenthunfisch soll ebenfalls zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Aber dazu forsche ich schon ein bißchen, was ziemlich idealistisch ist, aber ich dachte, jemand muß sich das mal angucken. Also fange ich damit an.

Ansonsten beschäftigen wir uns nicht nur mit Seerecht. Es gibt an dem Kieler Institut drei Professuren, mit denen versucht wird, das ganze Völkerrecht und Europarecht abzudecken. Meine Doktormutter hat allerdings tatsächlich einen Lehrstuhl für Seerecht und wir beschäftigen uns natürlich viel damit. Die meiste Arbeit besteht darin, Aufsätze zu schreiben und zu veröffentlichen, aber auch interdisziplinär mit Kollegen aus anderen Fachbereichen innerhalb des Kieler Exzellenzclusters "Ozean der Zukunft" zusammenzuarbeiten. Da versuchen wir ebenfalls, die Zivilgesellschaft anzusprechen, und wir haben kürzlich einen Aufsatz zu dem Thema veröffentlicht, ob wir nicht vielleicht ein Nachhaltigkeitsziel speziell für die Ozeane brauchen.

Aktuell haben wir zwar keine Gutachtenanfrage vorliegen, aber wir sind sehr gern bereit, die Bundesregierung in seevölkerrechtlichen Fragen zu beraten und auch beim Auswärtigen Amt in Berlin zu solchen Fragen vorzutragen. In der Vergangenheit wurden auf ganz vielen anderen Feldern als dem Seevölkerrecht Gutachten für das Europaparlament oder einzelne Staaten erstellt. Darüber hinaus wird als akademisches Institut natürlich auch unterrichtet. Das ist eine wichtige Funktion.

SB: Herr van Doorn, haben Sie herzlichen Dank für das Gespräch.

Erik van Doorn am Stehpult beim Vortrag - Foto: © 2014 by Schattenblick

"Nur zehn Prozent der Fischerei findet auf der Hohen See statt, der Rest fällt unter die Souveränität der Küstenstaaten."
Foto: © 2014 by Schattenblick


Fußnoten:

[1] "Potestatem terrae finiri ubi finitur armorum vis". Aus: "Öffentliches Seerecht", Erwin Beckert, Gerhard Breuer. Verlag Walter de Gruyter, Berlin, New York 1991.

[2] http://www.wbgu.de/fileadmin/templates/dateien/veroeffentlichungen/hauptgutachten/hg2013/wbgu_hg2013.pdf

[3] Näheres dazu unter UMWELT → REPORT → INTERVIEW:
INTERVIEW/071: Zukunft der Meere - Schlafende Hunde, Prof. Dr. Alexander Proelß im Gespräch (SB)
Die Zukunft der Meere - Umwelt und Entwicklung auf See
Tagung im Konsul-Hackfeld-Haus in Bremen am 7. Dezember 2013
Interview mit dem Seerechtsexperten Prof. Dr. Alexander Proelß von der Universität Trier
http://schattenblick.com/infopool/umwelt/report/umri0071.html

[4] So heißt es im UN-Seerechtsübereinkommen Art. 311 "Verhältnis zu anderen Übereinkommen und internationalen Übereinkünften":
6. Die Vertragsstaaten kommen überein, dass der in Artikel 136 niedergelegte wesentliche Grundsatz über das gemeinsame Erbe der Menschheit nicht geändert werden darf und dass sie nicht Vertragspartei einer Übereinkunft werden, die von diesem Grundsatz abweicht.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20040579/index.html

[5] Sponsoring state (engl.), z. Dt.: Befürwortender Staat.

[6] Benefit sharing (engl.), z. Dt.: Vorteilsausgleich.

[7] Persistent objection (engl.), z. Dt.: Dauerhafter Einspruch.


Zur Konferenz "Ein anderes Meer ist möglich!" sind bisher in den Pools
INFOPOOL → UMWELT → REPORT → BERICHT
und
INFOPOOL → UMWELT → REPORT → INTERVIEW
unter dem kategorischen Titel "Wohnstube Meer" erschienen:

BERICHT/073: Wohnstube Meer - verletzt man nicht ... (SB)

INTERVIEW/104: Wohnstube Meer - Messies, Müll und Therapien ... Kai Kaschinski im Gespräch (SB)
INTERVIEW/105: Wohnstube Meer - Pflege, Sorge, Schutz und Leben ... Thilo Maack im Gespräch (SB)
INTERVIEW/106: Wohnstube Meer - erst sterben die Fische ... David Pfender (WDC) im Gespräch (SB)
INTERVIEW/107: Wohnstube Meer - Mitgeschöpfe ... Tharaka Sriram im Gespräch (SB)
INTERVIEW/108: Wohnstube Meer - Forschung tut not ... Meeresbiologin Antje Boetius im Gespräch (SB)
INTERVIEW/109: Wohnstube Meer - Umsicht, Rücksicht, starke Regeln ... Prof. Dr. Uwe Jenisch im Gespräch (SB)
INTERVIEW/110: Wohnstube Meer - fragen, bitten und nicht nehmen ... Rosa Koian aus Papua-Neuguinea im Gespräch (SB)
INTERVIEW/114: Wohnstube Meer - Plastik zum Dessert ... Nadja Ziebarth (BUND) im Gespräch (SB)
INTERVIEW/115: Wohnstube Meer - Ungebremst' Zerstörungswut, Menschen bleibt da nur die Flucht ... Maureen Penjueli aus Fidschi im Gespräch (SB)
INTERVIEW/127: Wohnstube Meer - Ausweg und Sackgasse ... Helmut Dietrich im Gespräch (SB)

9. Juli 2014