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ATOM/187: Halbwertzeit - Kühlwassereinleitungsantrag ... (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) - 23. November 2018

Wassereinleitungen des AKW Brunsbüttel in die Elbe:

Bis Anfang Dezember Einwendungen möglich


(Bonn, Brunsbüttel, Kiel, 23.11.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) weist darauf hin, dass die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. KG die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von erwärmten Kühl- und Abwasser in die Elbe beantragt hat. Noch bis Anfang Dezember können gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben werden. In einem Sammeleinspruch der Initiative Brokdorf-akut und der BUND-Kreisgruppe Steinburg heißt es dazu: Die "beantragten Nuklideinleitungen in die Elbe (außer für Tritium) sind tausendfach höher als die beim Leistungsbetrieb abgegebenen. Die Strahlenbelastung beim Rückbau könnte bei sorgfältiger Filterung (Mehrkosten) nahezu Null sein."

Die Sammeleinwendungen findet man als Unterschriftenliste im Internet unter http://www.brokdorf-akut.de [1]

Die Unterschriftenlisten müssen bis zum 4. Dezember 2018 an die Initiativen gesendet werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Sammeleinwendung auch in Papierform beim BBU anfordern (Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn, 0228-21 40 32).

Der BBU empfiehlt auch die Einreichung von persönlich formulierten Einwendungen, die eine besondere Betroffenheit durch das Vorhaben unterstreichen. Einwendungen können bis zum 5. Dezember 2018 u. a. beim Kreis Steinburg, Wasserbehörde, Karlstraße 13 in 25524 Itzehoe eingereicht werden.

In einer Bekanntmachung zum Genehmigungsverfahren heißt es: "Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch örtlich bekanntgegeben wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Es kann eine Benachrichtigung von dem Erörterungstermin durch amtliche Bekanntmachung erfolgen, wenn mehr als 300 Benachrichtigungen vorzunehmen sind."

Der BBU lehnt grundsätzlich die Nutzung der Atomenergie ab und fordert die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und sonstiger Atomanlagen. So fordert er auch in Norddeutschland die sofortige Stilllegung des AKW Brokdorf.


Amtliche Bekanntmachung zu der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis:
https://www.amt-marne-nordsee.de/uploads/media/BEK_122_-__Auslegung_Antrag_wasserrechtliche_Erlaubnis_Kernkraftwerk_Brunsbuettel_im_Auftrag_Kreis_Steinburg.pdf

[1] Direktlink zur Sammeleinwendung:
http://www.brokdorf-akut.de/wp-content/uploads/2018/10/Sammeleinwendung-gegen-Abwassereinleitungen-beim-Rueckbau-KKB_1.pdf

*

Quelle:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Telefon: 0228/21 40 32, Fax: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2018

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