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WALD/034: Hambacher Forst - Rechtsgerangel auf Nebenfeldern (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 8. Januar 2013

Hambacher Wald: RWE will Rodungen im Februar fortsetzen

Juristisches Ringen um Schutz von Haselmaus und Co.



Im Klageverfahren des NRW-Landesverbandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Bezirksregierung Arnsberg und die RWE Power AG wegen der rechtswidrigen Rodungen im Vorfeld des Tagebaus Hambach hat die Bergbautreibende jetzt gegenüber dem Verwaltungsgericht Aachen verbindlich erklärt, bis Ende Januar keine weiteren Baumfällungen vorzunehmen. Im Bereich bereits erfolgter Fällungen würden auch keine weiteren Maßnahmen wie das Herausziehen gefällter Stämme, Aufräum- oder Hackarbeiten durchgeführt. Allerdings betont RWE Power, bis Ende Februar die für den weiteren Tagebaufortschritt notwendigen Maßnahmen abschließen zu wollen. Dann endet die allgemein zulässige Fällperiode.

RWE Power reagierte damit auf den vom BUND am 2. Januar 2013 beantragten gerichtlichen Erlass einer Zwischenverfügung, die Rodungen solange auszusetzen, bis eine Entscheidung über den am gleichen Tag eingereichten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der BUND-Klage getroffen wurde. Mit dem Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung konterte der BUND die von der Bezirksregierung Arnsberg am 21. Dezember 2012 angeordneten Sofortvollzug. Der entsprechende Bescheid war dem BUND am 28. Dezember 2012 zugestellt worden.

RWE Power geht offenbar davon aus, rechtzeitig die für weitere Rodungsarbeiten notwendigen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen der Unteren Landschaftsbehörden des Kreises Düren und des Rhein-Erft-Kreises vorlegen zu können. Entsprechende Anträge hatte RWE Power offenbar nachträglich bei den Behörden eingereicht.

Für den BUND ist dies ein weiteres Indiz, dass selbst RWE Power die Rechtswidrigkeit der aktuellen Fällarbeiten anerkennt. Nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" sei offenbar versucht worden, "heimlich, still und leise illegale Rodungen durchzuführen". Dieses Vorgehen wurde durch die BUND-Klage vereitelt.

Der BUND ist davon überzeugt, dass auch nachträgliche artenschutzrechtliche Befreiungen das eigentliche Problem nicht lösen könnten. Unstreitig werden durch die Rodungen die Lebensräume streng geschützter Tierarten (Fledermäuse, Mittelspecht, Waldschnepfe, etc.) vernichtet. Durch die Beeinträchtigung der Winterschlafplätze sei zum Beispiel die Tötung der seltenen Haselmaus nicht ausgeschlossen. Dies aber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten.

Während die Anwälte der RWE Power AG ankündigten, in Kürze zum BUND-Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 20. Dezember 2012 antworten zu wollen, hat der BUND bei den Unteren Landschaftsbehörden Auskunft über die von RWE beantragten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen verlangt. Ferner hat der BUND darum gebeten, die Gelegenheit zur diesbezüglichen Stellungnahme eingeräumt zu bekommen.

Tagebau Hambach: BUND-Klage gegen Waldrodung. BUND-Pressemitteilung und Hintergrundinfos vom 20.12.2012

Anmerkung der SB-Redaktion:
Die Pressemitteilung des BUND vom 20.12.2012 wurde in unserem Umwelt-Ticker am selben Tag veröffentlicht unter:
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www.schattenblick.de/infopool/umwelt/ticker/utwa0026.html

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Januar 2013
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2013