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WALD/253: Hambacher Forst - Sägemühlen mahlen langsam ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 13. März 2018

Hambacher Wald: BUND will vors Oberverwaltungsgericht


Düsseldorf, 13. März 2018 | Der Rechtsstreit um den Schutz des Hambacher Waldes vor dem Braunkohlentagebau geht weiter. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Verwaltungsgericht Köln beantragt, die Berufung gegen das am 24. November 2017 verkündete Urteil (14 K 1282/15) zuzulassen. Wird dem Antrag stattgegeben, muss das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster über die BUND-Klage entscheiden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat erst unlängst die schriftliche Begründung für das November-Urteil vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens waren die Zulassungen des Hauptbetriebsplans bis 2017 und des 3. Rahmenbetriebsplans von 2020 bis 2030. Der Hauptbetriebsplan erlaubt unter anderem die sog. Vorfeldräumung und Waldrodung. Er erfasst Teile des Hambacher Waldes. Das Gericht wollte der BUND-Argumentation nicht folgen, wonach im Zulassungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hätte durchgeführt werden müssen. Daneben, so die BUND-Überzeugung, untersteht der Hambacher Wald auch wegen des dortigen Vorkommens des Lebensraumtyps Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald und der Bechsteinfledermaus bzw. anderer Arten dem Schutz eines potentiellen FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Gebiets.

Unmittelbar nach der Klageabweisung hatte der BUND beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Zwischenverfügung für einen Rodungsstopp im Hambacher Wald erwirkt. Das OVG sah 'gewichtige fachliche Anhaltspunkte' für die Existenz eines FFH-Gebietes im Hambacher Wald. In der Folge hatte das Land NRW keine neue Rodungserlaubnis erteilt.

Der BUND ist optimistisch, dass die Berufung zugelassen wird. Zum einen bestünden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils. Zum anderen weise die Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten auf und habe grundsätzliche Bedeutung. Bis zum 4. Mai hat der BUND nun Zeit, seinen Antrag zu begründen.

Ungeachtet dessen hat die RWE Power AG bei der Bezirksregierung Arnsberg eine neue bergrechtliche Erlaubnis beantragt. Hintergrund ist, dass die Verlängerung der alten Hauptbetriebsplanzulassung am 31. März ausläuft. Der BUND hat diesen Antrag angefordert, allerdings von der Bergbehörde bislang noch nicht übermittelt bekommen.

Alle Infos zur Klage:
www.bund-nrw.de/hambach_klage

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Quelle:
Presseinformation vom 13. März 2018
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2018

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