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WALD/323: Hambacher Forst - Knastappelle ... (ABC Rheinland)


ABC - Rheinland - Pressemitteilung vom 19. September 2018
Anarchist Black Cross

+++ Zwei Personen wegen Hambacher Forst Räumung in Haft +++ Festnahme Video wird zu Internet-Hit - Person jetzt in Untersuchungshaft +++ Beschuldigten 3 Tage Kontakt zu Rechtsanwalt verwehrt +++


Köln, 19. September 2018. Seit zwei Wochen wird die Besetzung des Hambacher Forstes bei Köln durch RWE mit Hilfe eines Großaufgebotes der Polizei NRW und anderer Bundesländer geräumt. Seit Sonntag befinden sich zwei weitere Personen in Untersuchungshaft. Damit befinden sich insgesamt fünf Aktivist*innen der Besetzung in Untersuchungshaft.

Die Polizei verhaftete die zwei weiteren den Behörden bisher namentlich nicht bekannten Anarchist*innen "Winter" und "Jazzy" bereits am Samstag. Sie sollen sich in einem Baumhaus im Waldcamp "Norden" gemeinsam fest gekettet haben. Damit erfüllen sie aus Sicht der zuständigen Staatsanwaltschaft Aachen und der Haftrichterin des AG Düren den gemeinschaftlich begangenen Tatbestand "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall" nach § 113 Abs. 2 StGB.

Aufgrund einer bewegenden Ansprache direkt nach der Festnahme ist die Inhaftierte Winter bereits medial bekannt. "Die denken wahrscheinlich, sie hätten gewonnen, aber sie können nicht gewinnen, weil sie den Wald genauso brauchen wie wir. Sie können diesen Kampf hier auch nicht gewinnen, weil da draußen so viele Menschen hinter uns stehen. Und das einfach nicht verstehen, dass wir nicht für uns kämpfen, sondern für uns alle", so Winter bei der Festnahme.

Für diesen Vorwurf in Untersuchungshaft zu landen ist nur durch die Gesetzesänderung im StGB von Ende Mai 2017 möglich, dass die Mindeststrafe für gemeinschaftlichen Widerstand auf 6 Monate im Gegensatz zu einer Geldstrafe bei einfachem Widerstand aufwertete. Weiter wird sich hier auf ein Urteil des OLG Stuttgart, das das einfache Festketten "in Erwartung eines bevorstehenden Polizeieinsatzes" bereits als Widerstand wertet, bezogen. Beides sind Strafrechtsverschärfungen, die vor allem gegen linke Aktivist*innen eingesetzt werden.

Beiden Beschuldigten wurde der Kontakt zu ihrem Anwalt über drei Tage verweigert - inkl. bei der Haftrichtervorführung. Laut Polizei haben beide darauf verzichtet, Winter & Jazzy dementieren dies jedoch: Sie hätten jederzeit vehement nach ihrem Rechtsanwalt verlangt und auf ihr Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bestanden.

Winter äußerte sich in ihrer Ansprache eindrücklich zur Nichtangabe ihrer Personalien: "Sie werden nie verstehen, wie das ist, mit Menschen zusammen zu leben, denen es scheißegal ist, wie du heißt." Das Anarchist Black Cross in seiner Rolle der Gefangenenunterstützung rät ebenfalls hierzu: "Kein Mensch muss an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken. Vor dieser Gefahr bewahrt uns unter anderem der § 136 StPO. Er gibt das elementare Recht, keine Angaben zu Personalien machen zu müssen, auch wenn dies von den Gerichten häufig missbräuchlich verdreht oder vergessen wird. Wir fordern allen den Inhaftierten nahestehende Personen dazu auf, dies zu akzeptieren und zu unterstützen."

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Quelle:
Anarchist Black Cross Rhineland
E-Mail: abc-rhineland@riseup.net
Internet: https://abcrhineland.blackblogs.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2018

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