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EUROPA/105: Trinkwasser, Bretagne - Einhaltung der EU-Vorschriften über die Nitratbelastung (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 24. Juni 2010

Trinkwasser: Kommission begrüßt Einhaltung der EU-Vorschriften über die Nitratbelastung durch Frankreich in der Bretagne


Die Europäische Kommission begrüßt die von Frankreich getroffenen Maßnahmen, mit denen es seinen Verpflichtungen aus den EU-Vorschriften über die Nitratverunreinigung von Trinkwasserquellen in der Bretagne nachkommt, und hat das gegen Frankreich eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Frankreich wurde 2001 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verletzung der EU-Vorschriften über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung verurteilt. Eine zweite Klage vor dem EuGH wurde 2007 ausgesetzt, nachdem Frankreich einen Aktionsplan angenommen hatte, mit dem die Einhaltung der Grenzwerte für die Nitratkonzentration sichergestellt werden sollte. Frankreich führt diesen Aktionsplan derzeit durch. Die Kommission wird die Einhaltung der Vorschriften in diesem Bereich auch künftig überwachen.

Der Europäische Gerichtshof entschied im März 2001, dass Frankreich gegen die Richtlinie über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung (75/440/EWG) verstoßen hat. Das Urteil wurde damit begründet, dass die EU-Wasserqualitätsnorm von 50 mg/l an 37 Trinkwasserentnahmestellen in der Bretagne überschritten wurde.

Im Jahr 2007 beschloss die Kommission, den Gerichtshof erneut mit der Angelegenheit zu befassen, und schlug die Verhängung hoher Zwangsgelder vor. Allerdings setzte die Kommission die zweite Klage vor dem Gerichtshof aus, nachdem die französischen Behörden einen detaillierten Aktionsplan zur Einhaltung der Vorschriften angenommen hatten. Zu diesem Plan gehörte die Schließung von vier Wasserentnahmestellen, eine Verringerung der Düngemitteleinträge in den betreffenden Einzugsgebieten um durchschnittlich 30 % und die jährliche Überwachung nahegelegener landwirtschaftlicher Betriebe.

Frankreich hat den Aktionsplan durchgeführt und einen hohen Befolgungsgrad erreicht, da Ende 2009 nur an drei Trinkwasserquellen Nitratkonzentrationen leicht über der Norm von 50 mg/l gemessen wurden. Darüber hinaus ergaben die Nitratkonzentrationsdaten für den Zeitraum Januar bis April 2010, dass die Vorschriften an diesen drei Wasserentnahmestellen umfassend eingehalten wurden.

Nach Auffassung der Kommission wäre es nicht gerechtfertigt gewesen, diese Rechtssache fortzuführen. Allerdings wird sie die Situation anhand der Daten über Nitratkonzentrationen, die Frankreich regelmäßig vorlegen wird, auch künftig eingehend überwachen.

Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren sind zu finden unter
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/831, 24.06.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2010