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MELDUNG/108: Werra-Weser-Versalzung - Entsorgungsnotstand bei K+S (WWA)


Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. - Pressemitteilung - 24. November 2015

Werra-Weser-Versalzung

Entsorgungsnotstand bei K+S


Der Düngemittelhersteller K+S konnte nicht nachweisen, dass die Verpressung seiner Abfalllaugen in den Untergrund unbedenklich ist und er kann die für die Werra gültigen Grenzwerte für Chlorid, Magnesium und Kalium nicht einhalten.

Die Hessische Umweltministerin hatte angekündigt, der K+S Kali GmbH die Fortführung der Laugenverpressung bis mindestens 2021 erlauben zu wollen. Dies ist nun vorerst nicht möglich, weil K+S den geforderten Unbedenklichkeitsnachweis durch ein "kalibriertes Grundwassermodell" nicht erbracht hat. K+S muss seine Versenktätigkeit Ende dieses Monats einstellen.

Eine Überprüfung durch die hessische Fachbehörde HLUG und einen Behördengutachter hatte ergeben, dass das Modell nicht prognosefähig ist und deshalb die Anforderungen nicht erfüllt. Das HLUG vertritt sogar die fachliche Meinung, dass das Modell von grundlegend falschen Annahmen über den Untergrund ausgeht. Es empfiehlt stattdessen eine Überprüfung durch ein Bohrprogramm. Der Unbedenklichkeitsnachweis sollte ursprünglich schon im Dezember 2013 erbracht werden. Die Hessische Umweltministerin hat damals die Versenkgenehmigung nicht widerrufen, sondern der Fortführung der Laugenversenkung untätig zugesehen. Mit dieser Nachgiebigkeit ist die Ministerin nun gescheitert, K+S weist darauf hin, dass jetzt Produktionseinschränkungen und Arbeitsplatzverluste drohen.

Aber auch ein Grundwassermodell, das die von K+S gewünschten Ergebnisse liefert, könnte die Rechtswidrigkeit der Laugenverpressung nicht aufheben. Das Wasserhaushaltsgesetz stellt das Grundwasser insgesamt unter Schutz, nicht nur das Trinkwasser und auch diejenigen Bereiche, in denen die verpressten K+S-Abwässer direkt wieder in die Werra gelangen. Zusätzlich hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil von Juli 2015 Feststellungen zum Verschlechterungsverbot der EU-WRRL getroffen, die sich auf die Laugenverpressung anwenden lassen. Die Fortsetzung der Laugenverpressung würde gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen und es können in diesem Fall keine Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden.

K+S kann die ab Dezember 2015 gültigen Grenzwerte in der Werra nicht einhalten

Die K+S AG hatte zugesagt, ein "360-Mio.-Euro-Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz" auflegen zu wollen und damit die Belastung der Werra bis zum Jahre 2015 auf einen Wert von 1.700 mg Chlorid/Liter abzusenken. Die Hessische Genehmigungsbehörde hatte deshalb in einer Einleitgenehmigung den Chloridgrenzwert ab Dezember 2015 auf 2.100 mg/Liter abgesenkt.

Diesen neuen Grenzwert kann K+S offenbar nicht einhalten, weil das K+S-Maßnahmenprogramm als Gewässerschutzmaßnahme versagt hat. Deshalb will das Umweltministerium den kriegsbedingten Grenzwert von 2.500 mg Chlorid/Liter aus dem Jahre 1942 verlängern, bis K+S - irgendwann nach 2021 - eine Abwasserpipeline zur Oberweser gebaut hat.

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Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. ist ein Zusammenschluss von Kommunen, Verbänden, Vereinen und Wirtschaftsunternehmen, die als Anrainer von Werra und Weser von der Versalzung der Flüsse durch die Abwässer der Kali-Industrie betroffen sind.
Dr. Walter Hölzel ist Erster Stadtrat in Witzenhausen und Vertreter der Stadt in der WWA e.V.

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Quelle:
WWA, Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
Pressemitteilung, 24.11.2015
Tel. 05545/95 01 08
E-Mail: WWA.eV@web.de
www.wasser-in-not.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2015

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