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MASSNAHMEN/188: Die "wichtigsten Bewirtschaftungsfragen" im Rheineinzugsgebiet (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1049, vom 28. Nov. 2014 - 34. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Die "wichtigsten Bewirtschaftungsfragen" im Rheineinzugsgebiet



In einer Stellungnahme zu den "wichtigsten Bewirtschaftungsfragen im Rheineinzugsgebiet" hatten wir im Juni 2014 gegenüber der Internationalen Rheinschutzagentur und der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) der rheinanliegenden Bundesländer begründet, warum

  • die personelle Schwäche der Wasserwirtschaftsverwaltungen eine zügige Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie verzögert;
  • die noch zulässige Nährstoffbelastung des Rheins aus der Sicht der Nordseeschutzes betrachtet werden müsste ("nordseeverträgliche Stickstofffrachten");
  • die Phosphor-Eliminierung stärkere Berücksichtigung finden müsste; der Ausbau der Hochwasserdeiche zunehmend einer Deichrückverlegung - und damit einem naturnahen Hochwasserrückhalt und einer Auenrevitalisierung im Wege steht und
  • warum die Eindämmung der Spurenstoffe ihren Niederschlag ebenfalls in den "wichtigsten Bewirtschaftungsfragen" finden sollte.

Mit Datum vom 20. Nov. 2014 - also fünf Monate später - haben wir jetzt von der FGG Rhein ein Antwortschreiben erhalten. Was uns die FGG entgegnet hat, haben wir in der nachfolgenden Notiz auszugsweise zusammengestellt. Wer Interesse an der Komplett-Antwort der FGG hat, kann diese als pdf via nik@akwasser.de anfordern.

Wasserrahmenrichtlinie: Warum der Fortschritt eine Schnecke ist

Die FGG Rhein stellt in ihrem zuvor genannten Antwortschreiben u.a. fest, dass die für 2015 terminierte Maßnahmenumsetzung zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials im Rhein "zu einem erheblichen Teil" nicht fristgerecht erfolgen könnte. Für die eingetretenen Verzögerungen werden folgende Gründe genannt:

Um die Gewässer naturnäher zu gestalten, seien "Genehmigungsverfahren mit hohem Zeitaufwand" erforderlich. Wenn dann noch Rechtsmittel gegen die Planfeststellungsbeschlüsse eingelegt werden, führe der Weg über die Verwaltungsgerichte zu weiteren, "unvorhersehbaren Verzögerungen".

Viele Projekte seien davon abhängig, dass die für die Renaturierung erforderlichen Grundstücke erworben werden könnten. "Dies ist nicht immer der Fall und bedarf langwieriger Verhandlungen."

Die Finanzierung von Maßnahmen könne sich "kompliziert" gestalten, "insbesondere wenn dabei auf mehrere Landes- und EU-Förderprogramme zurückgegriffen werden muss". Zudem müssten die kommunalen Maßnahmenträger Vorbereitungen für die eigene Haushaltsplanung treffen.

Die FGG macht ferner darauf aufmerksam, dass die bisherigen Erfahrungen bei Renaturierungsmaßnahmen zeigen würden, "dass die Maßnahmen im Gewässer Zeit benötigen, um die angestrebten Wirkungen zu erzielen". Auch der organisatorische Teil des Umsetzungsprozesses bei den Maßnahmenträgern (beispielsweise Kommunen ober Wasserkraftbetreiber) setze zeitraubende Diskussions-, Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse voraus. Den Ländern, die in der FGG Rhein mitwirken, sei "durchaus bewusst", dass in den nächsten Jahren noch "viel Engagement" erforderlich sei, "um die bestehenden Herausforderungen anzugehen". Die FFG Rhein schließt ihr Schreiben mit der Aufforderung, dass man sich freuen würde, wenn wir "diesen Prozess am Rhein aktiv unterstützen würden".

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1049
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2014