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POLITIK/385: Novellierung des Landeswassergesetzes gerät zur Farce (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 12. Februar 2010 - Gemeinsame PM von NABU und BUND

Novellierung des Landeswassergesetzes: Gesetzgebungsverfahren gerät zur Farce!


Die schleswig-holsteinische CDU/FDP-Regierungskoalition novelliert derzeit das Landeswassergesetz. Vor dem Hintergrund der "konkurrierenden Gesetzgebung" würde das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ab dem 1. März 2010 unmittelbar in Schleswig-Holstein gelten, sofern das Land nicht bis dahin ein eigenes Wassergesetz verabschiedet hat. Dass das Land aktiv werden muss, ist für NABU und BUND unstrittig. Das Verfahren zur vorgeschriebenen begleitenden Verbändebeteiligung gerät allerdings zur Farce.

Obwohl der Entwurf des Landeswassergesetzes im Auftrag der CDU/FDP-Koalition bereits im Oktober 2009 fertiggestellt war, wurde er den Verbänden erst am 29. Januar 2010 zugestellt. Gleichzeitig erfolgte die Einladung zur Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags für den 17. Februar 2010 verbunden mit der Bitte um eine zuvor einzureichende schriftliche Stellungnahme. Zwar wird das 150 Paragrafen umfassende Gesetz nicht in allen Passagen geändert. Doch für die Erarbeitung einer fundierten Stellungnahme benötigen die weitgehend ehrenamtlich tätigen Bearbeiter von BUND und NABU länger als jene rund 10 Arbeitstage, die ihnen dafür effektiv zur Verfügung gestanden hätten.

"NABU und BUND haben in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von Novellierungsverfahren zu Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsvorgaben engagiert begleitet und dabei stets konstruktive, sorgfältig erarbeitete Beiträgen in den Anhörungen eingebracht. Eine derart knapp bemessene Bearbeitungsfrist ist jedoch beispiellos, insbesondere, wenn ein längerer Vorlauf tatsächlich möglich gewesen wäre", so BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten.

Doch damit nicht genug: Der Umweltausschuss wird kaum Zeit zur Verfügung haben, die in Anhörung und schriftlichen Stellungnahmen vorgetragenen Anregungen mit der gebührenden Sorgfalt auszuwerten, zu diskutieren und ggf. in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Denn bereits für den 24. Februar 2010 - genau eine Woche nach der Anhörung - ist die entsprechende Landtagssitzung terminiert, in der das Gesetz verabschiedet werden muss. Die Anhörung verbreitet damit zwar den Schein der Öffentlichkeitsbeteiligung, hat aber faktisch auf die Gesetzgebung keinerlei Einfluss mehr. Die Ergebnisse der Beteiligung sind offenbar seit langem im Detail vorab festgelegt. Qualifizierte, kritische Stellungnahmen werden also offensichtlich als überflüssig erachtet.

"Mit dem im "Schweinsgalopp" betriebenen Verfahren wird nicht nur dem bei jeder Gelegenheit überschwänglich gepriesenen ehrenamtlichen Engagement im Naturschutz der Boden entzogen. Auch die parlamentarischen Gremien werden zu reinen Statisten degradiert", urteilt NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz. Diesem zutiefst undemokratischen Spiel verweigern sich nun NABU und BUND - es wird keine Stellungnahme der Verbände geben, die Anhörung im Ausschuss wird boykottiert.

BUND und NABU fordern die Landesregierung auf, in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren wieder einen zivilisierten Stil im Umgang mit engagierten Naturschutzverbänden einkehren zu lassen - im Sinne guter parlamentarischer Gepflogenheiten.


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Quelle:
Presseinformation, 12. Februar 2010
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2010