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RECHT/042: Grenzwert für die Wasserhärte in der Werra - Klageschrift eingereicht (WWA)


Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. - Pressemitteilung - 30. September 2010

Werraversalzung

Grenzwert für die Wasserhärte in der Werra - Klageschrift eingereicht


Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Breuer hat am 24.09.2010 die Klageschrift gegen das Regierungspräsidium Kassel wegen der Fortschreibung des Grenzwertes für die Wasserhärte in der Werra eingereicht. Die Gemeinde Gerstungen und die Fischereigenossenschaft Untere Werra haben im Mai 2010 die Klage bei dem Verwaltungsgericht Kassel erhoben. Der Grund sind erhebliche Rechtsverstöße im Verfahren und die Unvereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Wasserrecht. Die hessische Genehmigungsbehörde hat im November 2009 der K+S Kali GmbH für zwei weitere Jahre erlaubt, die Werra bis zu dem weltweit einzigartigen Grenzwert von 90° dH zu verschmutzen. Dieser Wert liegt deutlich höher als der kriegsbedingte Grenzwert von 1942, der nur eine Wasserhärte von bis zu 50° dH erlaubt hatte.

Die erteilte Genehmigung war zunächst geheim gehalten und erst auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Kassel vorgelegt worden. Die angefochtene Erlaubnis sowie weitere Behördenakten lassen nach unserer Ansicht erkennen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Verursacher der Umweltschäden in Werra und Weser auch rechtsmissbräuchlich war und zu rechtswidrigen Ergebnissen geführt hat. Prof. Breuer wirft dem Regierungspräsidium Kassel vor, eigene, rechtsverbindliche Anforderungen nicht durchgesetzt und sogar selbst nicht beachtet zu haben; in Zusammenarbeit mit der K+S Kali GmbH hat es die Pflicht zu einem Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung umgangen. Damit versucht die Genehmigung vom November 2009 eine verbindliche Festlegung in der vorangegangenen Erlaubnis zu umgehen.

"Sie verstößt gegen den Rechtsgrundsatz, dass die Verwaltung auch dort, wo sie über einen Ermessensspielraum verfügt, die ihr eröffneten Handlungsmöglichkeiten nicht systemlos, sprunghaft oder willkürlich handhaben darf.", so Prof. Breuer in der Klageschrift.

Weitere Klagepunkte sind der Verstoß gegen die Qualitätsziele und das Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie sowie gegen die Verpflichtung zu einer gemeinsamen Flussgebietsverwaltung durch alle Flussanrainer. Der Genehmigung fehlt darüber hinaus die erforderliche Begründung; sie ist allein deshalb rechtswidrig. Merkwürdig bleibt der Umstand, dass das Regierungspräsidium Kassel auch die Einleitung von Haldenabwässern aus Neuhof-Ellers mitgenehmigt hat. Über diese Genehmigung sollte erst im Rahmen des jetzt angelaufenen Planfeststellungsverfahrens zum Bau und Betrieb einer Pipeline von Neuhof an die Werra entschieden werden. "Wir wollen nicht hoffen, dass wir darin den rechtsmissbräuchlichen Versuch sehen müssen, die Ergebnisse dieses öffentlichen Verfahrens vorweg zu nehmen", so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. "Es muss um die grundsätzliche Erlaubnisfähigkeit der Werraversalzung schlecht bestellt sein, wenn das Recht umgangen und gebrochen und Erlaubnisse geheim gehalten werden müssen", so Hölzel weiter.

Prof. Breuer weist darauf hin, dass die Anfechtung der Erlaubnis in dieser Hinsicht aufschiebende Wirkung hat. Die seit 2007 praktizierte Einleitung der Salzabwässer in die Werra bleibt somit ohne Genehmigung.


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Quelle:
WWA, Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
Pressemitteilung, 30.09.2010
Tel. 05545/95 01 08
E-Mail: WWA.eV@web.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2010