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RECHT/048: Werraversalzung - EU eröffnet Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (WWA)


Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. - Pressemitteilung - 18. Juli 2012

Anrainer von Werra und Weser erfolgreich

EU eröffnet Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland



Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet, weil diese im Zusammenhang mit der Werraversalzung Vorschriften der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht beachtet hat. Dies wurde durch ein Schreiben der Europäischen Kommission an Prof. Dr. Breuer (Köln) bekannt, dem Rechtsbeistand der Anrainer-Klagegemeinschaft.

Anrainer der Flussgebietsgemeinschaft Weser hatten sich in mehreren Klagen gegen Genehmigungen gewandt, mit denen der K+S Kali GmbH die Erlaubnis erteilt worden ist, die Werra in einem europaweit einmaligen Ausmaß zu verunreinigen. Diese Klagen waren vom Verwaltungsgericht Kassel aus formalen Gründen abgelehnt worden. Der Bitte, wegen der europarechtlichen Bedeutung frühzeitig den Europäischen Gerichtshof einzuschalten, waren die Gerichte nicht gefolgt. Schon im Jahre 2009 haben sich deshalb die Anrainer, vertreten durch Prof. Breuer, mit einer Beschwerde an die EU-Kommission gewendet. In den folgenden Jahren sind weitere Beschwerdegründe hinzugekommen: die Fortschreibung des Härtegrenzwertes in der Werra (2010), die die Erlaubnis zur Fortsetzung der Laugenverpressung in den Untergrund (2011) und die Erlaubnis für die Einleitung der Abwässer aus dem Fuldarevier in die Werra (2012). Auch ein Vertrag zwischen der Verursacherländern Hessen und Thüringen und der K+S Kali GmbH ("Öffentlich-rechtliche Vereinbarung") widerspricht den Fristen und den Zielen der EG-WRRL. Das Verfahren richtet sich gegen die Bundesrepublik, weil sie der Vertragspartner innerhalb der Europäischen Union ist. Die Bundesrepublik wird aufgefordert sein, die Einhaltung der europäischen Verordnungen in den Verursacherländern Hessen und Thüringen durchzusetzen.

Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens hat auch weit reichende Folgen für noch nicht rechtskräftige Erlaubnisse. Dies betrifft aktuell den Bau der Pipeline aus dem Fuldarevier an die Werra. Die hessische Landesregierung muss Schaden abwenden, der dadurch entsteht, dass K+S 50 Mio. Euro in eine Pipeline investiert, deren Benutzung nach Ansicht der EU-Kommission rechtswidrig ist.

Die K+S Kali GmbH hat sich durch ihre starre Verweigerungshaltung in eine sehr schwierige Situation gebracht und Arbeitsplätze gefährdet. Sie wird nun nicht länger verweigern können, den technologischen Rückstand bei den Abbau- und Aufbereitungsverfahren aufzuholen und genau dort zu investieren, wo eine nachhaltige Lösung zu erwarten ist. Der so genannte Runde Tisch wird realisieren müssen, dass er sich mit der Fiktion einer Abwasserpipeline an die Nordsee hat in die Irre führen lassen. Damit waren weder die Fristen der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten noch konnten deren Ziele erreicht werden.

"Die Anrainer von Werra und Weser fühlen sich in ihrer Arbeit bestätigt. Sie haben das erreicht, was mittelfristig zu erreichen war: die Anerkennung ihrer Rechtsposition durch die EU-Kommission. Jetzt wird es darauf ankommen, die Lösungen zu finden, denn es stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel. Noch ist es nicht zu spät. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. hat mit der Ermittlung des internationalen Standes der Technik in der Kali-Industrie die entscheidenden Hinweise gegeben.", so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.

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Quelle:
WWA, Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
Pressemitteilung, 18.07.2012
E-Mail: WWA.eV@web.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012